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Das Recht des Kindes - die gemeinsame Obosrge

14.03.201113:57 UhrVereine & Verbände
Bild: Das Recht des Kindes - die gemeinsame Obosrge

(openPR) Der Leiter des Vereins Kindergefühle, Richard Maier, äußerte sich am 11.3.2011 bei einer Pressekonferenz in Salzburg zum Thema "automatische gemeinsame Obsorge" und betonte, dass gerade diese Variante der Obsorge sich in Europa schon bestens etabliert und auch bewährt habe. "Auch in unserem Nachbarland Deutschland, ein Land das wir doch immer gerne als Beispiel heranziehen bestätigt, dass die gemeinsame Obsorge sich auch deskalierend bei strittigen Obsorgeverfahren wirke", fuhr Maier fort. "Es stellt sich also die Frage aus welchem Grunde wollen diverse Gruppierungen nochmals diese Punkte thematisieren? Fakten aus Ländern die bereits erfolgreich die gemeinsame Obsorge praktizieren kann man nicht so ohne weiteres negieren."

Vielmehr müssten sich einige Gegner der gemeinsamen Obsorge die Frage stellen: "aus welchem Grund" soll die gemeinsame Obsorge bei den Österreichern nicht funktionieren. Sind Österreicher andere Menschen? Wieso sollen österreichische Kinder schlechter behandelt werden?" fragt sich der Kinderrechteverein in Salzburg.

"Die automatische gemeinsame Obsorge ist der Normalfall, denn die Kinder
haben nun mal das Recht auf beide Elternteile."

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