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Wahlrecht auch für Kinder und Jugendliche

01.08.200813:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kinderschutzbund Sachsen unterstützt Forderung 46 Bundestagsabgeordneter

Der deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. begrüßt die fraktionsübergreifende Forderung von 46 Bundestagsabgeordneten, auch Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht zu verleihen. Mit dieser Ausweitung des Wahlrechtes würden in Deutschland rund 14 Millionen deutsche Staatsbürger unter 18 Jahren, die sich aufgrund ihres Alters nicht an der Wahl partizipieren können, an wichtigen Entscheidungen, die Ihre Zukunft betreffen, beteiligt werden.

Mehr als 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention und fast 50 Jahre nach der Erklärung der Rechte des Kindes, fordert der deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. auch weiterhin die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, in der sächsischen Landesverfassung und den Gemeindeordnungen.
„Ebenso wie der Bundesverband des Kinderschutzbundes schlagen auch wir schon seit längerem vor, unter anderem das ‚Recht des Kindes auf Beteiligung’ als ein Kernelement in das Grundgesetz aufzunehmen“, sagt Olaf Boye, Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Sachsen e. V. „Dies bedeutet die Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Entscheidungen und ihre Befähigung hierfür entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.“

Nach Auffassung des Kinderschutzbundes sind weitere Elemente für eine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz:

• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung.
• Das Recht des Kindes auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.
• Das Recht des Kindes auf Schutz und auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls.

Der sächsische Landesverband des deutschen Kinderschutzbundes setzt sich mit all seinen Mitgliedern in seinen 25 Orts- und Kreisverbänden, seinen Projekten und seinen Initiativen für die Verwirklichung dieser Kinderrechte in der Praxis ein.

„Um so mehr begrüßen wir diesen Schritt auf Bundesebene. Sind doch aus der Sicht des Kinderschutzbundes die Verankerung der Beteiligungsrechte von Kindern auf den verschiedenen Ebenen von Bund, Länder und Gemeinden die wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung einer demokratischen Zivilgesellschaft“, so Geschäftsführer Boye abschließend.

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