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Kindeswohl soll im Mittelpunkt stehen

14.05.201212:32 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Kindeswohl soll im Mittelpunkt stehen
Norbert Zeller (4. von rechts) mit den Vertretern der Stiftung Liebenau
Norbert Zeller (4. von rechts) mit den Vertretern der Stiftung Liebenau

(openPR) LIEBENAU – Über das Thema Inklusion im Bildungswesen tauschte sich Norbert Zeller, Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport mit Vertretern der Stiftung Liebenau aus.

Gemeinsam lernen



"Wie im Koalitionsvertrag festgehalten setzt sich die neue Landesregierung nun verstärkt mit dem Thema Inklusion im Schulbereich auseinander", so Norbert Zeller. Hierbei spielt die Mitte April auf den Weg gebrachte Gemeinschaftsschule eine zentrale Rolle. Das Konzept ziele darauf ab, dass das Lernen neu organisiert werde. Die Lehrkräfte müssten lernen, so Zeller, mit unterschiedlich begabten Schülern in heterogenen Klassen umzugehen. Kinder und Jugendliche mit Behinderung verschiedener Art sollen dabei soweit wie möglich eine Regelschule besuchen und gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern lernen können, wobei sonderpädagogische Lehrkräfte die Kollegien der Regelschulen ergänzen sollen.

Zwischen Prävention und Rehabilitation

Der wertschätzende Umgang mit Verschiedensein und die individuelle Betrachtung der Lebenslage jedes Kindes stellen die Basis der Liebenauer Bildungsarbeit dar. Sie bewege sich zwischen Prävention und Rehabilitation, so Christoph Gräf, Leiter des Liebenauer Netzwerks Familie und des Bereichs Kinder, Jugendliche und Familien der St. Gallus-Hilfe für Menschen mit Behinderung. Vor allem der Bedarf an rehabilitativen Bildungsangeboten für junge Menschen, die durch alle Ebenen des Regelbildungssystems fielen, nähme zu. Herbert Lüdtke, Geschäftsführer des Berufsbildungswerks Adolf Aich und Jörg Munk, Geschäftsführer der St. Gallus-Hilfe für Menschen mit Behinderung merkten dazu an, dass man gerade als private Träger dieser hochspezialisierten Bildungseinrichtungen Klarheit haben müsse, wie es mit diesen weitergehe.

Notwendigkeiten beachten

Wolfgang Oppolzer, Geschäftsführer der St. Lukas-Klinik wies darauf hin, dass bestimmte Arten von körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen bei Kinder und Jugendlichen Behinderung zwangsläufig bestimmte Versorgungsstrukturen notwendig machten. Gerade für diese besonders förderbedürftigen jungen Menschen müssten weiterhin geschützte Bildungs- und Versorgungsangebote aufrecht erhalten werden, ergänzte Prälat Michael H. F. Brock, Vorstand der Stiftung Liebenau.

Vielfalt der Bildungseinrichtungen

Zeller betonte, dass es nicht Absicht der Landesregierung sei, Förderschulen in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Dies gelte auch hinsichtlich außerbetrieblicher Ausbildungsstätten und des Sonderberufsschulsystems an der Übergangsstelle vom Bildungs- in das Berufsbildungssystem. Eine Vielfalt an Bildungsinstitutionen sei hingegen notwendig, so Zeller. Lokale Lösungen und Einzelfalllösungen sollen weiterhin möglich sein. Die Umsetzung von Inklusion könne auch im Bildungswesen nicht von heute auf morgen geschehen.

Regionale Vernetzung der Schulsysteme

Um die Inklusion im Bildungswesen prozesshaft weiter voranzubringen, benannte Jörg Munk eine weitergehende Vernetzung des Regel- mit dem Sonderschulsystem als einen zielführenden Weg in diese Richtung. So könnten beispielsweise im Rahmen gemeinsamer Rektorenkonferenzen Abstimmungsprozesse vor Ort erfolgen. Des Weiteren könnte die sonderpädagogische Fachexpertise der Förderschulen durch eine bessere Verzahnung dem Regelschulsystem besser zugänglich gemacht werden. Die Schulen benötigten jedoch zusätzlicher Anreize, um sich auf einen solchen Weg zu begeben.

Bedarfsgerechte Bildungsangebote

Vorstand Dr. Berthold Broll betonte abschließend, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse und das einzelne Kind in seiner jeweiligen Lebens- und Bedarfslage der Ausgangspunkt der möglichst individuellen Gestaltung von Bildungs- und Versorgungsangeboten sein sollte. Daher freue er sich, dass die Landesregierung das elterliche Wunsch- und Wahlrecht darüber aufrechterhalten wolle, welche Bildungseinrichtung ein förderbedürftiges Kind besuchen solle. Das Angebot über die Herausforderungen für private Schulträger durch die Inklusion für das gesamte Bildungswesen weiterhin mit dem Kultusministerium im Dialog zu bleiben, begrüßte Dr. Broll stellvertretend für alle Anwesenden.

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