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Akzenta AG Ex-Vorstände zu Haftstrafen verurteilt

19.08.200816:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Landgericht München II hat in einem mehr als einem Jahr dauernden Prozess nun das Urteil gegen die Ex-Vorstände der Akzenta AG gefällt und die Ex-Manager zu hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs wurde der 57 Jahre alte Ex-Vorstandsvorsitzende der Akzenta AG zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein 32 jähriger Sohn erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren. Auch der 43 jährige Partner der beiden wurde mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren belegt.

Der jüngere Sohn des Ex-Vorstandsvorsitzenden, der zu Beginn der Betrügereien das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Akzenta AG hatte Umsatzbeteiligungen vertrieben, bei denen zum Teil eine Verzehnfachung des Kapitals in Aussicht gestellt wurde. Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass das Verhalten der Ex-Vorstände den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verwirklichte.

Tatsächlich wurden die prognostizierten Erlöse nicht erzielt. Bei den Ex-Vorständen trat jedoch eine erhebliche Vermögensvermehrung ein. Zeugen in dem Gerichtsverfahren hatten u. a. ausgesagt, sie hätten kein Kapital investiert, wenn sie gewusst hätten, dass die Gelder nur umverteilt würden. Aufgrund des beträchtlichen Schadens im Millionenbereich und der persönlichen Bereicherung wurde vom Gericht auf eine derart hohe Haftstrafe erkannt.

Dieses Urteil kann sich auch für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehemaligen Vorstände bzw. gegen die Akzenta AG äußerst positiv auswirken, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger vertritt.

Bis dato ist allerdings noch nicht bekannt, ob von Seiten der ehemaligen Manager der Akzenta AG das Strafurteil mittels Revision angefochten wird. Insoweit herrscht derzeit noch keine endgültige Rechtssicherheit. Die einzelnen Kammern des Landgerichts München I, die über zivilrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden hatten, haben vor Entscheidung der Strafkammer unterschiedliche Urteile gefällt.

Anlegern, die bis dato von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Abstand genommen haben, ist daher dringend anzuraten, nunmehr rechtliche Schritte zu ergreifen, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, da sich die rechtliche Situation auf Grund der Verurteilung der Ex-Vorstände deutlich verbessert hat.

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