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Akzenta-Insolvenz – Verfahren jetzt endlich eröffnet

(openPR) Fünf Monate nach Antragsstellung hat das Amtsgericht Rosenheim am Dienstag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neubeurer Firma Akzenta AG eröffnet, nachdem der BGH den Antrag der Ex-Vorstände der Akzenta AG auf Neuverhandlung des strafrechtlichen Urteils als unbegründet zurückgewiesen hatte.

Das Landgericht München II hatte die Ex-Vorstände der Akzenta GmbH, bei der mit einem Umsatzbeteiligungsmodell ein Schneeballsystem betrieben und mehr als 21.000 Anleger um rd. EURO 68,5 Mio. geschädigt wurden, wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrugs, verurteilt. Zwei Angeklagte erhielten jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, ein weiterer Beteiligter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Nachdem die Angelegenheit also nunmehr strafrechtlich beendet ist, dürfte es für die Geschädigten der Akzenta AG nicht allzu gut aussehen, wurde wegen der komplizierten Lage schon das Insolvenzverfahren erst fünf Monate nach Antragsstellung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Axel W. Bierbach aus München bestellt, der bislang vorläufiger Insolvenzverwalter war.

„Trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Akzenta AG und ihrer Tochterfirma Cent AG empfehlen wir den geschädigten Akzenta-Opfern, unbedingt fachkundig rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen, inwieweit neben der Anmeldung der Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle schadensersatzrechtliche Möglichkeiten bestehen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

„Auch für geschädigte Anleger, welche nunmehr vom Insolvenzverwalter zwecks Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle angeschrieben werden, kann der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine Hilfestellung bieten, arbeitet dieser mit Anwälten aus ganz Deutschland zusammen, welche neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche auch im Insolvenzverfahren eine wichtige Unterstützung anbieten können“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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