(openPR) Beobachter rechnen in Kürze mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft München II gegen die seit 31.5.2006 - mit Billigung des OLG München - in U-Haft sitzenden Vorstände. Das AG München hat zum Zeitpunkt des Zugriffs auf Antrag der Ermittlungsbehörde einen Arrest iHv 100 Mio Euro erlassen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Akzenta AG arrestiert.
Die Geschäftspraxis der Akzenta AG kommt weiter zivilrechtlich auf den Prüfstand.
Das AG Rosenheim (Az. 12 C 1047/07) wird in den nächsten Wochen den von der Akzenta AG sog. “Verwaltungsvertrag - Duplex Umsatzbeteiligung” (Fassung 2000) beurteilen.
Die Klägerin argumentiert, dass ein Rechtsgeschäft mangels einer notwendigen Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil nicht zustande gekommen ist. Danach fehle es insbesondere an der Einigung über die angebotene Gegenleistung der Akzenta in Gestalt der Umsatzbeteiligung. Insbesondere die Anteilshöhe der angebotenen Umsatzbeteiligung sei weder bestimmt noch bestimmbar. Darüber hinaus gefährde der totale Haftungs- bzw. Anspruchsausschluss nicht nur den Zweck eines Verwaltungsvertrages, sondern sei auch mit der Natur eines Verwaltungsvertrages unvereinbar, die auf die Substanzerhaltung und ordnungsgemäße Verwaltung gerichtet ist. In der krass irreführenden Vertragsgestaltung der Akzenta AG im Kontext des greifbar unrichtigen und unvollständigen Prospektes “Die Duplex Umsatzbeteiligung” manifestiere sich ohne weiteres die Betrugsabsicht der Organe der AG. In der Zeit von 10/2000 bis 4/2007 (6 1/2 Jahre von 7) hat die Akzenta im konkreten Fall im Ergebnis lediglich netto 154,84 Euro ausgeschüttet. Dies bedeutet eine Rendite von 0,93 % p.a. der hingegebenen 2.750 Euro, sofern die Klägerin die investierten 2.750 Euro ungeschmälert zurück erhält. Die Akzenta AG lockte mit einer Prognose von 1090,9 % Wertsteigerung in 7 Jahren.
Rudolf Appl, Rechtsanwalt
www.rechtsanwaelte-appl.de
25.4.2007










