(openPR) Aktionsgemeinschaft informiert über brisante Fakten
Über 7.000 Akzenta-Kunden haben sich in der „Aktionsgemeinschaft Akzenta“ organisiert. Im Gegensatz zum sonst üblichen Procedere gehen die Kunden aber nicht gegen das Unternehmen sondern gegen die Verursacher der Affäre vor. In den letzten Monaten haben die Initiatoren der Aktionsgemeinschaft zahlreiche Fakten recherchiert, die das staatsanwaltliche Vorgehen bzw. das Strafverfahren gegen die (ehemaligen) Vorstände der Akzenta AG und das Unternehmen selbst inzwischen mehr als in Frage stellen. Hier steht insbesondere eine Verfügung der Staatsanwaltschaft München II aus dem Jahre 2002 im Raum, in der u.a. Folgendes zu lesen ist: „Ermittlungsverfahren eingestellt“ – „Die Geschäftspraktiken der Akzenta AG wurden bereits mehrfach seitens der Staatsanwaltschaft München II geprüft“ – „Ein strafbares Verhalten ist nicht erkennbar“ – „Keine falschen Angaben hinsichtlich der Produkte gemacht“ – „Ein Schneeballsystem liegt nicht vor“ – „Die seitens der Akzenta AG gemachten Versprechungen erscheinen zwar unwahrscheinlich, sind jedoch grundsätzlich möglich“ – „Ein Kapitalanlagebetrug liegt nicht vor“.
Nach den Recherchen der Aktionsgemeinschaft hat die Akzenta AG bereits 2004 kritisierte Vertragsformen vom Markt genommen und ihre Umsatzbeteiligungen nur noch als Marketinginstrument in Verbindung mit Rechtsgeschäften wie bspw. Produktkäufen vertrieben. Grundsätzlich hat sich in den auf 2002 folgenden Jahren am Geschäftsmodell selbst jedoch nichts mehr geändert.
Unternehmer (welche die Umsatzbeteiligung schon seit Jahren als Marketinginstrument einsetzten) als auch die deutliche Mehrzahl der Akzenta-Vertragspartner und Kunden hatten sich auf den oben genannten „Persilschein“ der Staatsanwaltschaft München II aus dem Jahre 2002 verlassen. Sie zeigen sich nun sichtlich empört über das Vorgehen der bayerischen Justiz, mehr noch als bekannt wurde, dass auch Banken hinter der Affäre stecken sollen.
Bis 2005 sind denn auch keine Anzeigen von Kunden, Anfang 2006 lediglich vereinzelte Beanstandungen oder Anzeigen bekannt geworden. Desto mehr erscheint das fragwürdige Vorgehen der Staatsanwaltschaft München II dem anständigen Bürger als rechtswidrig, so wie beispielsweise im Frühjahr 2006 Haftbefehle gegen die Akzenta-Vorstände auf höchst zweifelhafte Weise erwirkt wurden. Den zuständigen Haftrichtern wurde damals eine Liste von 33 so genannten „Geschädigten“ vorgelegt. 29 dieser angeblich „Geschädigten“ haben nach Bekanntwerden der Liste - zum Teil an Eides Statt - erklärt, noch nie mit der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft in Kontakt gewesen zu sein.
Dass die Staatsanwaltschaft in Ihrer Anklage von 22.000 „Akzenta-Geschädigten“ spricht, erscheint unter den tatsächlichen Gegebenheiten weiterhin als völlig danebenliegend, um so mehr als von den Vorwürfen aus 2006 schon jetzt nur noch ein Bruchteil übrig geblieben ist.









