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Prozessbeginn gegen die Vorstände der Akzenta AG

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(openPR) Am gestrigen Tag begann der Strafprozess gegen Vorstände der Akzenta AG vor dem Landgericht München II. Allein das Verlesen der Anklageschrift wird mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gewerbsmäßigen Betrug vor. Im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen.



Die Staatsanwaltschaft macht den angeklagten Vorständen zum Vorwurf insgesamt mehr als 20.000 Kunden getäuscht zu haben. Geschäftsmodell der Akzenta AG waren Umsatzbeteiligungen, bei denen den Kunden sehr hohe Profite prognostiziert wurden. Die Umsatzbeteiligungen stellen sich, so die Ausführungen der Staatsanwaltschaft, als eine Art Pyramidensystem dar. Ferner waren die Prognosen völlig unrealistisch und konnten praktisch nicht umgesetzt werden.

Hinzu kommt noch ein Weiteres: Die Akzenta AG stellte sich in der Öffentlichkeit so dar, als würde sie durch Werbe- und Marketingmaßnahmen ihre Hauptgeschäftstätigkeit entfalten.

Nach außen hin wurde der Abschluss einer Duplex-Umsatzbeteiligung, die sich dadurch auszeichnet, dass kein zugrundliegendes Rechtsgeschäft getätigt wird, als Ausnahme bezeichnet. Ansonsten sollten bei der Akzenta AG durch die entgeltliche Bereitstellung von Werbe- und Marketingmaßnahmen Umsatzbeteiligungen die Hauptgeschäftstätigkeit darstellen. Dies bedeutet, dass Kunden bei einem Händler einkaufen sollten, der mit der Akzenta AG in Geschäftsbeziehungen steht. Den Kunden wurde suggeriert, dass die Akzenta AG ein Unternehmen sei, bei dem Umsatzbeteiligungen ohne Marketingeffekt allenfalls einen ganz untergeordneten Anteil des Geschäftes ausmachen, weil anderweitig wertschöpfende Erfolge erzielt werden.

Als Geschäftsfelder der Akzenta AG wurden weiter die Durchführung von Verkaufsschulungen und Seminaren, die Softwareentwicklung, Miet- und Zinseinnahmen, Dividenden sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und Tochterfirmen genannt.

Tatsächlich wurde jedoch keine Wertschöpfung bzw. so gut wie keine Wertschöpfung durch diese angeblichen Geschäftsfelder erzielt. Vielmehr wurden im Wesentlichen nur Gelder eingesammelt, ohne die Marketingidee der Akzenta AG umzusetzen. Dies ergibt sich daraus, so die Staatsanwaltschaft, dass zahlreiche Geschäfte abgeschlossen wurden, bei denen kein Rechtsgeschäft zu Grund lag oder es wurden formularmäßige Rechtsgeschäfte angegeben, die bereits in der Vergangenheit getätigt wurden, sodass es zwingend zu keiner Umsatzförderung kommen konnte.

Gestärkt durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden weitere Geschädigte versuchen, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten geltend zu machen. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Gelder für die Anleger gesichert, jedoch dürften diese nicht ausreichen, um sämtliche Akzenta Kunden schadlos zu halten. Auch die Sicherstellung von Wertgegenständen durch die Staatsanwaltschaft ändert nicht daran, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass für den Anleger bei der Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Um die Chance zu vergrößern, geltend zu machende Schadenersatzansprüche auch verwirklichen zu können, sollten, so Herr Rechtsanwalt Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter, möglichst umgehend Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Akzenta AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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