(openPR) Koalition und Justizministerin bei Sicherungsverwahrung im Streit
7. Mai 2004: Anlässlich der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zur nachträglichen Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist notwendig, um die Bevölkerung gezielt vor wenigen extrem gefährlichen Mehrfachtätern zu schützen. Diesen Schutzanspruch der Bevölkerung hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig bestätigt. Union und Justizministerium sind dieser Entscheidung gerecht geworden und haben Gesetzentwürfe vorgelegt. Wenn die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht bis zum 30. September 2004 im Gesetzblatt steht, müssen alle gefährlichen Mehrfachtäter, die derzeit nach den Landesgesetzen in nachträglicher Sicherungsverwahrung sind, auf freien Fuß gesetzt werden.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Anhörung in Kenntnis dieses Gesetzgebungsauftrages und in Kenntnis der bestehenden Zeitnot nur zu einem Zweck genutzt: Den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu torpedieren. Keiner der von den Koalitionsfraktionen benannten Sachverständigen hat den Vorstoß der Bundesjustizministerin begrüßt.
Das war ein Affront der Koalitionsfraktionen gegen die eigene Ministerin. Wir bedauern, dass die schwierige Sachfrage zur Machtprobe zwischen Ministerin und rot-grüner Koalition geworden ist. Gleichzeitig warnt die CDU/CSU-Fraktion Frau Zypries einzuknicken. Das wäre unverantwortlich.
Autor(en): Dr. Norbert Röttgen



