(openPR) Berichtspflichten für Anlagenbetreiber vereinfacht
Berlin, 12. Mai 2004 - Betreiber von Industrieanlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen, haben es ab sofort wesentlich leichter, ihren gesetzlichen Berichtspflichten gegenueber den Genehmigungsbehoerden nachzukommen. Zu diesem Zweck wurde auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin eine Durchfuehrungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz geaendert, die seit wenigen Tagen in Kraft ist. Die neue Verordnung senkt nicht nur die Zahl der Anlagen, die von der Berichtspflicht betroffen sind, sie reduziert auch den Berichtsumfang betraechtlich. Sie fuehrt dadurch auch zu Vereinfachungen bei den Behoerden.
Die novellierte Elfte Verordnung zur Durchfuehrung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung ueber Emissionserklaerungen und Emissionsberichte - 11. BImSchV) erleichtert den Unternehmen auch die Erfuellung ihrer neuen europaeischen Berichtspflicht EPER. Hinter dieser Abkuerzung verbirgt sich das europaeische Schadstoffemissionsregister gemaess der Entscheidung 2000/479/EG der Europaeischen Kommission vom 17. Juli 2000. Danach sind die Mitgliedsstaaten zu Angaben ueber Emissionen bestimmter Schadstoffe in die Luft und Wasser an die Kommission verpflichtet.
Mit Hilfe der Emissionserklaerung werden die Emissionen - wie auch in der Vorlaeuferverordnung - fuer jede einzelne genehmigungsbeduerftige Anlage (4. BImSchV) eines Betreibers erfasst, die dem Anwendungsbereich der 11. BImSchV unterliegt. Diese anlagenbezogenen Daten ermoeglichen den zustaendigen Behoerden die Durchfuehrung von Modellrechnungen, um die Luftqualitaet nach § 10 der Verordnung ueber Immissionswerte fuer Schadstoffe in die Luft (22. BImSchV) zu beurteilen sowie einen Luftreinhalteplan nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetz aufzustellen.
Die neuen Berichtsanforderungen des EPER werden im Emissionsbericht aufgegriffen, bei dem die Emissionen summarisch fuer eine Betriebseinrichtung (alle Anlagen eines Betreibers an einem Standort) angegeben werden.