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Rechtsdienstleistungsgesetz - rechtsanwalt.com garantiert Verbrauchern Schutz vor unqualifiziertem Rechtsrat

09.07.200812:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mannheimer Rechtsberatungsportal setzt bei seinen Rechtsanwälten auf Qualitätssicherung

Mannheim, 09.07.2008. Seit 1. Juli 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft und löst das bisher geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) von 1935 ab. Es regelt die außergerichtliche Rechtsberatung neu. Die wichtigste Änderung: Umfassender Rechtsrat bleibt zwar weiterhin der Anwaltschaft vorbehalten, jedoch erlaubt das neue Gesetz Rechtsdienstleistungen auch für Nichtanwälte, wenn diese Leistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört. Dazu zählt zum Beispiel Beratung durch einen Architekten, der Fragen des Baurechts erläutert oder durch Banken, die über Vermögens- und Unternehmensnachfolge aufklären. Kritiker befürchten eine Zunahme unqualifizierter Rechtsberatung. Durch die Öffnung der Rechtsberatung für andere Berufsgruppen, sei für den ratsuchenden Verbraucher nur noch schwer zu erkennen, welcher Fachmann tatsächlich ein Fachmann ist.
Das Rechtsberatungsportal rechtsanwalt.com (www.rechtsanwalt.com), das sowohl Telefon- wie auch Online-Rechtsberatung anbietet und rund 2.500 Rechtsanwälte aus 16 Fachbereichen listet, schützt seine Nutzer durch eigene Qualitätssicherung. Dazu Gründer und Geschäftsführer Christian Schebitz: „Auf unserem Portal listen wir ausschließlich Volljuristen. Bevor wir eine Kanzlei auf unserer Seite aufnehmen, wird sie von uns genau geprüft. Wir führen telefonische Interviews und unsere Außendienstmitarbeiter machen sich vor Ort ein eigenes Bild. Unsere Nutzer können darauf vertrauen, dass ihre Rechtsanfragen von erfahrenen Rechtsanwälten beantwortet werden.“
„Recht ist ein sensibles Gut. Gerade im Bereich Online-Rechtsberatung muss sich ein Verbraucher darauf verlassen können, dass wenn Rechtsanwalt draufsteht, auch Rechtsanwalt drin ist“, so Schebitz weiter.

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