(openPR) Zum 1. Juli tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Damit dürfen künftig auch andere Dienstleister ohne juristische Examina Rechtsrat erteilen, wenn dies eine Nebenleistung ist und zu ihrem jeweiligen Tätigkeitsbild gehört. „Unentgeltlicher Rechtsrat bedeutet aber nicht unbedingt richtiger Rechtsrat“ mahnt der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg. „Wer sich fehlerhaft beraten lässt, nimmt es in Kauf, dass er später auf niemanden zurückgreifen könne, der seinen Schaden trägt.“ Denn bei Bankangestellte, Kfz-Mechanikern oder Architekten bestehe keine Versicherungspflicht für Schäden des Mandaten, Anwälte seien dagegen pflichtversichert.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, sagte Schellenberg. „Aber wenn die Rechtslage komplizierte wird, dann kann tatsächlich auch weiterhin nur ein Anwalt helfen und gegebenenfalls bestehende Ansprüche durchsetzen, die ansonsten verfallen.“ Als Beispiel nannte Schellenberg einen Verkehrsunfall. Sicherlich könne der Kfz-Mechaniker den Schaden einschätzen und über mögliche Verfahrensfragen aufklären. „Ob aber das dumpfe Gefühl im Nacken nicht doch von dem Unfall herrührt und ob mir daraus nicht ein Schmerzensgeldanspruch entsteht, das kann der Kfz-Mechaniker sicherlich nicht klären.“
Im Zweifelsfall immer zum Anwalt, rät Ulrich Schellenberg daher. Denn Anwälte seien darüber hinaus gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertreten allein die Interessen ihrer Mandanten. „Für andere Berufsgruppen gilt das nicht.“









