Berliner Anwaltsverein
Thomas Reckermann
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Über das Unternehmen
Der Berliner Anwaltsverein ist mit 3.800 Mitgliedern der zweitgrößte örtliche Verein im Deutschen Anwaltverein. Ulrich Schellenberg gehört auch dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins an.
Zum 1. Juli tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Damit dürfen künftig auch andere Dienstleister ohne juristische Examina Rechtsrat erteilen, wenn dies eine Nebenleistung ist und zu ihrem jeweiligen Tätigkeitsbild gehört. „Unentgeltlicher Rechtsrat bedeutet aber nicht unbedingt richtiger Rechtsrat“ mahnt der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg. „Wer sich fehlerhaft beraten lässt, nimmt es in Kauf, dass er später auf niemanden zurückgreifen könne, der seinen Schaden trägt.“ Denn bei Bankangestellte…
30.06.2008
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