(openPR) Information Technology Lawyer of the Year 2013 für München
Internationale Auszeichnung von Best Lawyers® für Dr. Andreas Leupold LL.M.
Dr. Andreas Leupold LL.M. (Austin,University of Texas) wurde zum Best Lawyers' ® 2013 Munich Information Technology "Lawyer of the Year" 2013 ernannt und auf Empfehlung seiner Berufskollegen in "The Best Lawyers® in Germany 2013" für Informationstechnologie- und Medienrecht aufgenommen (Copyright 2012 by Woodward/White, Inc., of Aiken, SC
Best Lawyers ist eine der renommiertesten internationalen Publikationen für Rechtsanwälte weltweit. Seit seiner Einführung im Jahr 1983 hat sich Best Lawyers zu dem führenden Nachschlagewerk für rechtliche Expertise entwickelt. Da Best Lawyers auf einer umfänglichen Befragung von mehr als 32.000 führenden Anwälten zu den Fähigkeiten von Kollegen in ihrem Praxisgebiet beruht und die Aufnahme in das Nachschlagewerk kostenlos und unabhängig von Gebühren erfolgt, gilt ein Eintrag bei Best Lawyers als besondere Anerkennung. Das Corporate Counsel Magazin bezeichnet Best Lawyers als „die am meisten respektierte Empfehlungsliste für Anwälte in der Praxis“.
Die Deutschland-Liste erschien am 11. Juni 2013 im Handelsblatt. Zur Best Lawyers-Liste 2009 schrieb das Handelsblatt am 29.05.2009 unter der Überschrift „Top-Wirtschaftsjuristen – Die Stunde der Anwälte“: „Über 150.000 Anwälte sind in Deutschland zugelassen – und der Markt ist alles andere als transparent. Jetzt hat die Fachzeitschrift Best Lawyers die Top-Wirtschaftsanwälte Deutschlands aus 41 Rechtsgebieten von Gesellschafts- über Insolvenz- und Arbeits- bis Steuerrecht ermittelt, die von Kollegen empfohlen werden.“ In der 5. Ausgabe von Best Lawyers wurden Anwälte aus 60 Rechtsgebieten von ihren Berufskollegen empfohlen.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:
Dr. Andreas Leupold LL.M.
Kardinal-Faulhaber-Straße 15
80333 München
Tel. (++49) (0)89/24 22 39 34
Fax (++49) (0)89/24 22 39 33
E-Mail:
Web: www.leupold-legal.com / www.leupold-legal.de
Dr. Andreas Leupold LL.M. wurde zum Best Lawyers' ® 2013 Munich Information Technology "Lawyer of the Year"2013 ernannt und auf Empfehlung seiner Berufskollegen in "The Best Lawyers® in Germany 2013" für Informationstechnologie- und Medienrecht aufgenommen (Copyright 2012 by Woodward/White, Inc., of Aiken, SC).
Dr. Andreas Leupold berät seit über 20 Jahren Mandanten aus Deutschland, England, USA und vielen anderen Ländern vorwiegend im IT-, Medien- und Glücksspielrecht, Marken- und Urheber- sowie Wettbewerbsrecht.
In der Informationstechnologie unterstützt er hauptsächlich mittelständische und börsennotierte Unternehmen, insbesondere bei der Erstellung und Einführung neuer ERP-Systeme und anderer Software, bei der Auslagerung von IT-Infrastrukturen und Geschäftsprozessen (Outsourcing), bei der Erstellung und Verhandlung von Projektverträgen sowie Service Level Agreements (SLA), bei allen rechtlichen Fragestellungen des Cloud Computing, bei dem Vertrieb und der Lizenzierung von Software, im IT-Asset Management und in dem Schutz personenbezogener Daten.
Aufgrund der langjährigen Prozessvertretung einer der weltweit größten E-Commerce-Plattformen in zahlreichen Gerichtsverfahren und der Prozessvertretung weltweit bekannter Unternehmen aus verschiedenen Branchen verfügt Dr. Andreas Leupold über ein erhebliches Wissen und fundierte Praxiserfahrung bei der Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Im Medienrecht verhilft er seinen Mandanten zur Durchsetzung ihrer Rechte an Film- und Musikwerken. Unter anderem steht er Mandanten zur Seite bei der Prüfung und Aufbereitung von Rechtekatalogen sowie der Übertragung und Lizenzierung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken.
Im Gaming- und Glücksspielrecht berät er Unternehmen aus dem In- und Ausland, unter anderem bei der Erschließung des deutschen Marktes für Sportwetten und Casino-Spiele und er vertritt seit über 10 Jahren eine der weltweit größten Sportwetten- und Glücksspielplattformen im Internet vor deutschen Gerichten.
Dr. Andreas Leupold unterstützt seine Mandanten bei der Auswahl und Recherche geeigneter Marken und übernimmt die Anmeldung zur Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes oder als Europäische Gemeinschaftsmarke bzw. internationale Marke nach dem Madrider Markenabkommen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung kennzeichenrechtlicher Ansprüche gegen die unbefugte Nutzung geschützter Marken und geschäftlicher Bezeichnungen.
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Titel:3D Printing: Recht, Wirtschaft und Technik des industriellen 3D-Drucks
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… Awards in Paris sowie als ‚Independent Law Firm of the Year Western Europe’ bei den ACQ Global Awards ausgezeichnet und ist außerdem bei den ‚European Awards’ von THE LAWYER, die am 4. November 2009 in Barcelona vergeben werden, in der Kategorie ‚Law Firm of the Year Germany’ nominiert.
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