(openPR) rechtsanwalt.com informiert – Was ist bei Fahnen an Autos rechtlich zu beachten?
Mannheim, 24.06.2008. Seit Wochen sieht man sie wieder auf den Straßen: Die Deutschland-Flaggen an den Autos. Rechtzeitig zum EM- Halbfinale der Jogi-Elf informiert rechtsanwalt.com über die rechtlichen Vorgaben zu Fahnen an Autos - denn nicht alles was gut aussieht, gefällt im Ernstfall dem Richter.
Grundsätzlich gilt: Handelsübliche Fan-Artikel sollten so angebracht werden, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Für Schäden kommt die Versicherung nur auf, wenn Maskottchen & Co ordnungsgemäß angebracht sind. Dass heißt, die Fahnen dürfen die freie Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und müssen fest verankert sein. Deshalb weg mit der Fahne bei Autobahnfahrten, da sich Teile lösen und den nachfolgenden Verkehr beeinträchtigen können. Sollte das passieren, haftet der Fahrer mit allen Konsequenzen. Fahnen an Stangen oder ähnlichem aus dem Fenster zu halten, ist ebenfalls nicht erlaubt. Und wer gar nicht angeschnallt eine Flagge zu weit aus dem Fenster wedelt, ist mit insgesamt 50 Euro Bußgeld dabei.
Beschriftungen, Logos oder sonstige Aufkleber dürfen ausschließlich an der Heckscheibe (also nicht an der Frontscheibe, Beleuchtungs- und Signalanlagen) angebracht werden - und dies auch nur dann, wenn das Fahrzeug über zwei Außenspiegel verfügt. Vorsicht bei einer am Seitenfenster eingehängten Fahne: So haben Autodiebe leichtes Spiel und Versicherungen halten sich bei der Schadensregulierung zurück.
Mit der richtigen Fan-Beflaggung steht dann dem Fußballfest mit Autokorso nichts mehr im Wege.










