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Nationaler Aktionsplan gegen Übergewicht

25.06.200810:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) ... ein weiterer untauglicher Versuch eine der größten volkswirtschaftlichen Herausforderungen in den Griff zu bekommen

Das Bundeskabinett beschließt heute einen „Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängende Krankheiten“



Es ist unter Fachleuten unstrittig: In Deutschland sind ca. 2 Mio. Kinder und Jugendliche übergewichtig, ein Teil davon, nämlich 800.000 sind adipös (krankhaft fettsüchtig). Die Tendenz – sowohl zahlenmäßig als auch gewichtsbezogen – steigt. Man schätzt, dass mindestens die Hälfte der adipösen Kinder und Jugendlichen behandlungsbedürftig ist. Viele haben bereits chronische Herz-Kreislaufprobleme, orthopädische oder psychische Krankheiten und infolge dessen weitere Nachteile in der Schule und auf dem Ausbildungsmarkt. Die Gesellschaft hat über die Sozialversicherungen die enormen Folgekosten zu tragen. Hier tickt eine Zeitbombe für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft!
Ursachen sind einseitige Ernährung (zu fett, zu süß, zu viel Fastfood) und Bewegungsmangel durch zu viel Medienkonsum (Fernsehen, Computer etc.), wie der hessische Vorsitzende der Kinderhilfe Edmund Fröhlich zutreffend in seinem Buch „Generation Chips“ charakterisiert hat: „Viele Kinder erleben einen Verlust traditioneller Gewohnheiten, morgens gehen sie ohne Frühstück zur Kita oder Schule, nachmittags hängen sie vor der Playstation und die Gestaltung des Abends wird hauptsächlich vom Fernsehprogramm bestimmt“ so Fröhlich weiter, „gemeinsame Mahlzeiten am Tisch finden zum Teil gar nicht mehr statt.“

Wollen wir das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland tatsächlich nachhaltig verbessern, wie es der Aktionsplan der Bundesregie-rung anstrebt, reichen Appelle an die Bevölkerung nicht mehr aus. Prävention und Aufklärung sind zweifelsfrei wichtig. Allerdings haben sie seit der „Trimm-Dich-Pfad-Bewegung“ in den 70er Jahren keinen nachhaltigen Erfolg gebracht. Sie sind nämlich, wie auch dieser nationale Aktionsplan, meist mittelschichtorientiert. Dort gibt es kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsproblem. In der sog. Unterschicht haben wir es allerdings mit einem Wissensdefizit zu tun und Adipositas ist in großem Maße ein Problem der sog. Unterschicht bzw. der bildungsfernen Schicht.

Es gibt diverse gute Einzelprojekte an Schulen, bei Krankenkassen oder in Vereinen, aber kein umfassendes verbindliches und nachhaltiges Konzept. Dies wäre die Aufgabe des Nationalen Aktionsplanes, der diesen Anspruch jedoch nicht erfüllt. Der Nationale Aktionsplan ist an vielen Stellen unverbindlich und wird nur dort konkret, wo andere „in die Verantwortung“ genommen werden, z. B. die Zivilgesellschaft, die Krankenkassen, Länder und Kommunen. Es fehlen konkrete flächendeckende und verbindliche Ziele, deren Erreichen in Teilschritten überprüfbar wäre. Dies greift nach Ansicht der Deutschen Kinderhilfe viel zu kurz: „Information und Aufklärung sowie eine bessere Prävention sind zwar ein erster Schritt, aber nicht ausreichend um die Fettsucht-Epidemie in den Griff zu bekommen.“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, verbindliche Vorschriften in der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-, Familien- und Gesundheitspolitik zu erlassen:

• Adipositas ist mehr als eine Kindeswohlgefährdung und gehört daher in die Zu-ständigkeit des Kinder- und Jugendhilfesystems, d.h. in erster Linie der Jugend-ämter,
• verpflichtende Ernährungskurse für Eltern mit Sanktionsmöglichkeiten,
• Einführung eines kommunalen Gutscheinsystems für Sport- und Freizeitangebo-te statt weiter auf Baralimentation zu setzen,
• frühkindliche Gesundheitserziehung im Kindergarten,
• Einführung von verbindlichen Standards für Bewegungsförderung und Sport in den Kitas,
• Verbindliche Änderung der Lehrpläne mit Festlegung von Mindestsportangebo-ten in den Schulen, Schaffung entsprechend mehr Sportlehrerstellen,
• Gesundheit und Ernährung als Schulpflichtfach und
• verpflichtende schulärztliche Untersuchung alle zwei Jahre,

sind einige der zwingend notwendigen Maßnahmen.

Neben der Forderung nach pädagogischen Maßnahmen wie etwa der Einführung des Schulfaches „Gesundheitskunde“ oder der verstärkten verpflichtenden Einbeziehung der Kinder- und Jugendärzte fordert die Deutsche Kinderhilfe insbesondere ein rechtzeitiges Eingreifen der Jugendämter. Fettsucht ist keine Frage des individuellen Lebensstils oder eine Ausprägung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Er-ziehungsrechts, sondern stellt klar den Tatbestand einer Kindesmisshandlung und einer Kindeswohlgefährdung dar! Eltern, die zulassen, dass ein 10 Jähriger schon 100 kg oder mehr wiegt, misshandeln nach bestehender Rechtslage ihr Kind! Nur wenn wir dies akzeptieren, gibt es eine Chance, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den Familien präventiv gegenzusteuern und frühzeitig auch verhaltens-ändernd einzugreifen.

Diese eindeutige Stellungnahme nach Verbindlichkeiten und Reglementierungen trotz sehr individueller Eltern-Kind-Problemlagen ist sicherlich ein Tabubruch. Der Nationale Aktionsplan führt aus, dass der Staat „den individuellen Lebensstil nicht reglementieren kann und soll […]“. Angesichts der durch Experten bekräftigten dramatischen Datenlage und den für die betroffenen Kinder lebenslangen Folgen dürfen wir die Bekämpfung der Fettsucht nicht den damit offenkundig völlig überforderten und in dieser Hinsicht erziehungsunfähigen Eltern ohne Hilfestellung bzw. Schutz überlassen. Wo durch den individuellen „Lebensstil“ der Eltern das Kindeswohl gefährdet ist, muss der Staat sehr wohl reglementieren, zumal die Allgemeinheit letztlich die enormen Folgekosten dieser schon als Fettsuchtepidemie zu bezeichnenden, gesamtgesellschaftlichen Herausforderung tragen muss.

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