(openPR) Philosophen und professionelle Bereichsethiker sind im Begriff, in einem höchst bedeutsamen Wertediskurs die Autonomie des Individuums zur kleinen Münze zu schlagen, in dem sie das Subjekt ihrer philosophischen Betrachtungen und Erörterungen instrumentalisieren und daher zum „Objekt“ ihrer Wissenschaft denatuieren. Neue Offenbarungsquellen scheinen nicht in Sicht zu sein, so dass u.a. der ehrwürdige Geist Hippokrates und Kants reanimiert wird, wobei im säkularen Gemeinschaftswesen parallel dazu von standhaften Christen die Metaphysik bemüht wird, die die Offenbarungsquelle gleichsam von vornherein mitliefert und keiner dogmatischen Grundlegung mehr bedarf, geschweige denn ihre (unverrückbaren) Prämissen zur Diskussion und damit zur Disposition stellt.
Indes aber gilt: Weder Kant, Hippokrates noch Gott haben uns Patientenverfügungen in formalisierter Form hinterlassen und es bleibt zu konstatieren, dass dies auch nicht sonderlich von Belang ist. Wenn das Individuum Autonomie für sich beansprucht, bedarf es keines Rekurses auf Dritte, wenn und soweit der Patient seine ureigene Entscheidung zu treffen gedenkt und er in der Folge auch diese Entscheidung umgesetzt wissen möchte.
Lutz Barth












