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Qualitätsmanagement – Projekte in der Judikative

14.12.200706:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Qualitätsmanagement – Projekte in der Judikative
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Nach dem Qualitätsmanagement – Projekt "Amtsgerichte im Landesvergleich (AGiL)", dass in diesem Jahr gestartet ist, findet nunmehr die Fortsetzung dieses Projektes auch auf der Ebene der Oberlandesgerichte statt.

„Ziel ist es, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Zusammenarbeit miteinander, mit den Rechtsanwälten und den nachgeordneten Gerichten des Bezirks – wo erforderlich – zu verbessern. In einem organisierten und strukturierten Verfahren werden nicht nur statistische Verfahrenskennzahlen ausgewertet, sondern auch Mitarbeiter und "Kunden" befragt. Schließlich wird ein Dialog zwischen den beteiligten Oberlandesgerichten anhand konkreter Ergebnisse angeregt und damit ein Lern- und Veränderungsprozess in Gang gesetzt. Das Motto ist: "Miteinander vergleichen – voneinander lernen".

Quelle: Pressemitteilung OLG Naumburg v. 15.11.07 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2007/032_2007.htm

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Diese Qualitätsoffensive ist durchaus begrüßenswert, offenbaren sich doch nicht selten Defizite auch in der Rechtsprechung der einzelnen Gerichte, die dann im Zweifel in einem aufwändigen Verfahren in der nächsten Instanz korrigiert werden müssen, freilich immer vorausgesetzt, dass der (weitere) Instanzenzug eröffnet ist. Neben den allgemeinen Aspekten des Qualitätsprojektes muss in diesem Zusammenhang stehend auch für eine regelmäßige Fortbildung der Richter Sorge getragen werden. Dies gilt insbesondere in den Bereichen, wo Grundrechte einschlägig sind und sich hier beachtliche Wissensdefizite mit Blick auf den Grund und die Reichweite eben dieser Grundrechte feststellen lassen. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Patientenautonomie, wo nicht selten die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Patienten verkannt wird und die Entscheidungen des Patienten durch einen „wohlmeinenden“ juristischen Paternalismus konterkariert werden.

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