(openPR) „Finis Germania oder Deutschlands Demokratie ist verloren“, ist ein Essay, das die These aufstellt, dass es in Deutschland keine Demokratie mehr gibt, wie sie vom Grundgesetz der Bundesrepublik einmal entworfen worden war.
Das e-Book beginnt mit einem kurzen Abriss über Teile der Geschichte des Grundgesetzes, kommt dann zum 1. Artikel und zeigt auf, warum schon dieser nicht mehr erfüllt wird. Es folgt eine Untersuchung der „Verantwortung des Eigentums“, und einer „Gleichheit vor dem Gesetz“. Ein wichtiger Teil ist der Nachweis, dass der Geist des Grundgesetzes, dass von „Deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen“ darf, längst zugunsten von post-kolonialen Abenteuern ersetzt wurde. Dann folgt der Nachweis, dass die Privatsphäre systematisch unterminiert wurde, und dass der Schutz des Individuums vor dem Staat in sein Gegenteil verdreht wurde.
Es folgt eine Überlegung, was aus der paritätischen Mitbestimmung in der Montanindustrie wurde, die einmal als Modell für die ganze Wirtschaft gedacht war. Dann stellt der Autor fest, dass es in Deutschland keine echte „Freiheit der Rede und der Meinung“ mehr geben würde.
Das Ganze kulminiert dann in der Feststellung, dass der Geist des Grundgesetzes längst verloren gegangen ist, eine Umverteilung von Unten nach Oben stattfindet, und Wahlen nur noch lächerliche Übungen zur Beruhigung der Massen sind.
Der Autor glaubt nicht, dass es eine Chance gibt, dass ohne eine Katastrophe eine Veränderung eintreten könnte. Zu fest verflochten ist der Parteienstaat mit der Wirtschaft und den Medien. Er nennt die Protagonisten dieses Systems die neue Aristokratie, die die Verwaltung der Untertanen und des Landes für die Herrscher besorgen, und damit ihren eigenen Status wahren.
Zitat aus dem Text: "Es wurde noch nie gegen einen hoher Politiker, weder wegen des völkerrechtswidrigen Krieges gegen Jugoslawien , noch wegen des meiner Meinung nach als Angriffskrieg zu wertenden Syrieneinsatzes , jemals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, auch nicht nach expliziten Anzeigen . Das bestätigt eindrücklich, was ein Richter in seinem Blog feststellte:
„Zwar hat das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik ließ aber den 1949 vorgefundenen, aus dem Kaiserreich überkommenen Staatsaufbau unverändert. Bis zum heutigen Tage. (…) Deutschland kennt nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. In dem gegenwärtigen deutschen Staatsaufbau ist die Judikative in die Exekutive integriert – der gesamte Justizapparat untersteht der Regierung. Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern unter dem Dach einer Regierung, deren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet.(…) Deutschland baut nicht auf die Begrenzung von Macht durch eine organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt. Es beschränkt die Gewaltenteilung des Artikel 20 Grundgesetz auf geschriebene Worte. Die Legislative ist gegenüber der Exekutive organisatorisch selbständig, die Judikative ist es nicht.“ (sic)
Angeblich soll es also, dem Autor Udo Hochschild zufolge, immerhin noch zwei unabhängige Einheiten geben, die Exekutive, also die Regierung, und die Legislative, das Parlament. Aber dabei macht er einen Gedankenfehler. Die Regierung wird im Rahmen von Parteienabsprachen im Parlament bestätigt, und besteht aus den sie bildenden Parteien, die im Parlament die Mehrheit haben. Wo ist da die Trennung? "
https://www.nibe-versand.de/Ebooks/Politicum-Illustrati-Finis-Germania-oder-Deutschlands-Demokratie-ist-verloren::105.html













