(openPR) Trotz etablierter Fachzeitschriften am Markt hat sich der Eindruck verfestigt, dass insbesondere das sog. Recht der Pflege alter Menschen - bei uns das sog. Altenpflegerecht - nicht über sein "stiefmütterliches Dasein" hinauskommt.
Vielfach werden Rechtslösungen aus dem Arzt- oder Krankenpflegerecht im Verhältnis 1:1 auf die Altenpflege übertragen und nicht selten werfen dann die Lösungen mehr Fragen denn Antworten auf.
Der Herausgeber tritt an, diese Lücke schließen zu wollen und er möchte somit einen Beitrag zur Grundlegung eines eigenständigen Altenpflegerechts leisten. Hierbei wird es entscheidend darauf ankommen, ein gesundes Verhältnis zwischen Theorie und praxisorientierter Rechtsanwendung zu finden, wobei in der Folge auch Grundlagenwissen vermittelt werden soll.
Adressaten sind freilich in erster Linie die in den Pflegeberufen Tätigen, aber auch der interessierte Pflegerechtler ist herzlich eingeladen, an einer richtungweisenden Diskussion teilzunehmen.
Es dürfte bekannt sein, dass der Herausgeber nicht immer die "ganz herrschende Lehre" vertritt und er setzt hierbei auch auf eine streitbare Kultur innerhalb der Kollegenschaft, die leider oft einer "Ideen-Plagiat-Kultur" erliegt und wir endlich aufgerufen sind, etwas mehr für die Rechtssicherheit der speziell im Altenpflegebereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten. Es ist beileibe nicht zureichend, unreflektiert die für die ambulante und stationäre Krankenpflege entwickelten Rechtsgrundsätze auf die Altenpflege übertragen zu wollen. In der Folge werden Lösungen angeboten, die jedenfalls nicht auf die praktischen Probleme der Pflege alter Menschen zugeschnitten sind und eher zur Rechtsunsicherheit, denn zur Rechtsklarheit beitragen dürften.












