(openPR) Nach dem Selbstverständnis der Kirche gehört zu einem loyalen Verhalten einer bei ihr beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines bei ihr beschäftigten Arbeitnehmers, dass sie oder er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus der Kirche austritt.
Der Kirchenaustritt gehört im Übrigen nach dem Kirchenrecht (Codex juris canonicus = CIC can. 2314) zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Die Kirche betrachtet den Ausgetretenen als Abtrünnigen und dem Kirchenbann verfallen (CIC can. 2314 § 1 n. 1).
Von daher erscheint es konsequent, dass der Kirchenaustritt sich aus Sicht der Kirche weder mit ihrer Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien verträgt.
Dies hat nunmehr - allen Wehklagen zum Trotz - eine Arbeitnehmerin erfahren müssen
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Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus.
„Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen.
Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten.
Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung.
Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…
Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. So hat das Landesarbeitsgericht in Mainz nun entschieden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.02.2010, 6 Sa 682/09).
Das Gericht hatte über den folgenden Fall zu entscheiden:
Neben dem Arbeitsvertrag unterschieb der Angestellte eine Erklärung, dass …
Unter dem Motto „Mehr Netto, mehr Freiheit, mehr Solidarität!“ rufen Organisationen der säkularen Szene zum 11.11. das Jahr des Kirchenaustritts aus. „Es ist ein Mythos, dass die Kirchensteuer primär für mildtätige Zwecke eingesetzt wird. Deshalb muss sich auch niemand
wegen eines Kirchenaustritts ein schlechtes Gewissen machen lassen“, sagt René Hartmann, …
Kirchenaustritt allein zum Steuern sparen nicht zulässig.
Nicht wenige Katholiken würden zwar aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, um Kirchensteuer zu sparen, wollen jedoch weiterhin Mitglied in der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben. Aber geht das: Katholik sein, ohne Kirchensteuer bezahlen zu müssen?
AKTUELL hat das …
… Mitarbeiter andere Regelungen Anwendung finden. Diese können etwa aus sittlich-moralischen Gründen ihren Job verlieren. Kündigungen sind etwa bei Abtreibung, Scheidung, Wiederheirat oder Kirchenaustritt möglich. Entscheidend dabei ist aber die Position, die der Arbeitnehmer innehat. Mitarbeiter in leitenden und hervorgehobenen Ämtern müssen bei Verstößen gegen …
Arbeitgeber können Arbeitnehmer auch dann kündigen, wenn sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig, also krankgeschrieben, sind. Die Erkrankung darf jedoch nicht der Anlass der Kündigung sein. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20. Mai 2015 entschieden (Az.: 7 Sa 694/14).
Zu unterscheiden sind der Kündigungsgrund …
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz (Urteil vom 02.07.2008, Az. 7 Sa 250/08) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Kirchenaustritt als Kündigungsgrund anzuerkennen ist.
Zusammengefasst: Das LAG Mainz kommt zu dem Schluß, dass der Kirchenaustritt eines Arbeitnehmers kann nach dem Selbstverständnis des kirchlichen Arbeitgebers eine - zur …
Die Beleidigung eines Vorgesetzten rechtfertigt grundsätzlich zumindest die ordentliche Kündigung, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in seinem Urteil. Der Mitarbeiter könne sich, nach Meinung des Gerichts, nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. In diesen Fällen komme regelmäßig sogar eine fristlose Kündigung in Frage, die allenfalls …
… Glaubens- und Sittenlehre“ anzuerkennen und zu beachten. Für die Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen gelten als schwerwiegende Loyalitätsverstöße insbesondere der Kirchenaustritt, öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche oder schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen.
Ein absoluter Kündigungsgrund wird den …
… Landesarbeitsgericht Mainz hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung aus Dezember 2007 klarstellend zur Voraussetzung der Schriftform im Zusammenhang mit der Unterzeichnung von Kündigungserklärungen durch Dritte Stellung genommen (LAG Mainz, Urteil vom 19.12.2007, Az.: 7 Sa 530/07).
Hintergrund war eine Situation, wie sie in tausenden deutscher …
Bevor ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausspricht, sollte er prüfen, ob zuvor nicht eine Abmahnung erforderlich ist. Ansonsten kann es teuer werden, wie ein Urteil des LAG Düsseldorf zeigt.
Aus wichtigem Grund kann eine Kündigung auch außerordentlich und fristlos ausgesprochen werden. Allerdings sollte ein Arbeitgeber immer prüfen, ob er zuvor …
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