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LAG Mainz - Kirchenaustritt einer Pflegemitarbeiterin rechtfertigt Kündigung

22.08.200810:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: LAG Mainz - Kirchenaustritt einer Pflegemitarbeiterin rechtfertigt Kündigung
Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Zeitschrift zum Altenpflegerecht

(openPR) Nach dem Selbstverständnis der Kirche gehört zu einem loyalen Verhalten einer bei ihr beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines bei ihr beschäftigten Arbeitnehmers, dass sie oder er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus der Kirche austritt.
Der Kirchenaustritt gehört im Übrigen nach dem Kirchenrecht (Codex juris canonicus = CIC can. 2314) zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Die Kirche betrachtet den Ausgetretenen als Abtrünnigen und dem Kirchenbann verfallen (CIC can. 2314 § 1 n. 1).

Von daher erscheint es konsequent, dass der Kirchenaustritt sich aus Sicht der Kirche weder mit ihrer Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien verträgt.

Dies hat nunmehr - allen Wehklagen zum Trotz - eine Arbeitnehmerin erfahren müssen

Mehr dazu erfahren Sie auf dem Online – Portal der Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> http://www.iqb-info.de/LAG_Mainz_Kirchenaustritt_Kuendigungsgrund_2008.pdf

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