(openPR) Das Landgericht Stuttgart hat die BAG Bank, Hamm, mit Urteil (21.O.509/07) vom 22.4.2008 zum Schadensersatz verurteilt.
Die BAG Bank ist die „Ausputzerbank“ für die notleidenden Kredite zahlreicher Raiffeisen- und Volksbanken geworden. So hat sich die BAG das Kreditengagement der Raiffeisenbank Feldkirchen bei München an der Finanzierung eines Rentadomofonds, Berlin, übernommen und man muss deshalb für die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen der Raiffeisenbank Feldkirchen und der Rentadomo einstehen. Hintergrund war, dass in 20 % der Einlage des Fonds nicht dessen Immobilienerwerb zugute kam, sondern bei der Raiffeisenbank als Sicherheit verpfändet war. Da die Bank davon Kenntnis hatte, begründet dieser Wissensvorsprung eine eigene Aufklärungspflicht der Bank. Diese Pflichten hat die Raiffeisenbank gegenüber den ahnungslosen Anlegern nicht erfüllt.
Das Landgericht Stuttgart hat der Klage eines Darlehensnehmers stattgegeben und die BAG Bank zum vollständigen Ersatz des Schadens verurteilt.
„Dieses ist einer der ersten Urteile, in dem ein Landgericht in so konsequenter Weise die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum institutionalisiertem Zusammenwirken umsetzt“, kommentiert Rechtsanwalt Jochen Resch aus der Berliner Anlegerschutzanzlei Resch Rechtsanwälte die nur fünf Seiten umfassende Entscheidung des Landgericht Stuttgart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





