openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Zielvereinbarung im Arbeitsvertrag

05.02.202508:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Zielvereinbarung im Arbeitsvertrag

(openPR) Urteil des BAG vom 03.07.2024 – Az.: 10 AZR 171/23

Zielvereinbarungen für eine erfolgsabhängige variable Vergütung darf der Arbeitsgeber nicht einseitig festlegen, sondern muss sie mit dem Arbeitnehmer verhandeln. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 3. Juli 2024 deutlich gemacht (Az.: 10 AZR 171/23). Eine vertragliche Klausel, die dem Arbeitgeber die einseitige Festlegung der Zielvereinbarungen ermöglicht, erklärte das Gericht für unwirksam.

Die Zielvereinbarung muss von der Zielvorgabe unterschieden werden. Die Zielvorgabe für eine erfolgsabhängige Vergütung kann der Arbeitgeber einseitig festlegen. Die Zielvereinbarung muss jedoch mit dem Arbeitnehmer verhandelt werden, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Arbeitsrecht berät.

Zielvorgabe und Zielvereinbarung

Sowohl die Zielvorgabe als auch die Zielvereinbarung verfolgen den Zweck, dem Arbeitnehmer bei entsprechenden Leistungen eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung zu ermöglichen. Arbeitgeber könnten sich zwar auf die Festlegung einer Zielvorgabe beschränken, suchen aber auch häufig das Gespräch mit dem Mitarbeiter, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Zielvereinbarung zu treffen. Kommen die Parteien nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, bedeutet das nicht, dass der Arbeitgeber einseitig die Ziele festlegen kann.

Das zeigt auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. In dem zu Grunde liegenden Fall war der klagende Arbeitnehmer als Development Director angestellt. Neben einem festen Grundgehalt in Höhe von jährlich 180.000 Euro brutto sollte er gemäß Arbeitsvertrag vom Februar 2020 auch eine variable erfolgsabhängige Vergütung erzielen können. Die Höhe der Tantieme sollte wiederum vom Erreichen der Ziele abhängen, die jedes Jahr zwischen dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber vereinbart werden sollten. Weiter heißt es in dem Vertrag, dass der Arbeitgeber die Ziele einseitig nach billigem Ermessen vorgibt, wenn zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden kann.

Keine Einigung zwischen den Parteien

Zwischen den Parteien kam es schon wenige Monate später zu Unstimmigkeiten. Im Juni 2020 forderte der Kläger die Gesellschaft auf, Verhandlungen über die Zielvereinbarungen aufzunehmen. Im August tauschten die Parteien Vorschlag und Gegenvorschlag aus. Zu einer Einigung kam es nicht. Die Gesellschaft begründete dies u.a. damit, dass der Gegenvorschlag des Mitarbeiters nicht auf das Erreichen besonderer Ziele gerichtet sei, sondern auf eine zusätzliche Vergütung der regulären Arbeitsleistung abziele. Zudem fehle es an der Anreizwirkung, sofern der Mitarbeiter verlange, dass auch seine Leistungen in der Vergangenheit berücksichtigt werden müssten. Die Gesellschaft legte daher die Zielvorgaben einseitig fest und berief sich dabei auf die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag.

Arbeitnehmer klagt auf Schadenersatz

Das Arbeitsverhältnis wurde im Dezember 2020 durch die Kündigung des Klägers beendet. Da er keine Tantieme erhalten hatte, klagte er auf Schadenersatz. Dies begründete er damit, dass die Gesellschaft nicht über die Zielvereinbarungen verhandelt habe und sie die Ziele nicht einseitig hätte vorgeben dürfen.

Das BAG hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen ihm entgangener erfolgsabhängiger variabler Vergütung in Höhe von rund 82.600 Euro habe. Die Gesellschaft habe ihre Pflicht verletzt, mit dem Kläger eine Zielvereinbarung abzuschließen.

BAG: Arbeitgeber durfte Ziele nicht einseitig vorgeben

Auch wenn es zwischen den Parteien nicht zu einer Einigung gekommen ist, hätte die Gesellschaft die Ziele nicht einseitig vorgeben dürfen. Die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, die der Gesellschaft die einseitigen Vorgaben erlaubt, halte der Inhaltskontrolle nicht stand. Der Arbeitnehmer werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, so das BAG.

Vertragliche Regelungen, die dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht einräumen, seien zwar grundsätzlich zulässig, stellte das Gericht klar. Dies gelte auch für einseitige Zielvorgaben, um eine variable, erfolgsabhängige Vergütung zu erreichen. In dem vorliegenden Fall erlaube es die verwendete Klausel dem Arbeitgeber jedoch, die vertraglich vereinbarte Rangfolge von Zielvereinbarung und Zielvorgabe zu unterlaufen. Daher stelle diese Regelung eine unangemessene Benachteiligung dar und sei unwirksam, entschied das BAG. Der Arbeitgeber habe damit seine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag Verhandlungen über eine Zielvereinbarung zu führen und diese abzuschließen, schuldhaft verletzt.

Das Urteil zeigt, dass Regelungen zu variablen erfolgsabhängigen Vergütungen im Arbeitsvertrag ggf. überprüft werden sollten.

MTR Legal Rechtsanwälte beraten bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags und anderen Themen des Arbeitsrechts.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1276811
 427

Pressebericht „Zielvereinbarung im Arbeitsvertrag“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Reform des europäischen DesignG-RechtsBild: Reform des europäischen DesignG-Rechts
Reform des europäischen DesignG-Rechts
Neuregelungen des Designgesetzes am 1. Juli 2025 in Kraft getreten Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 ist die umfassende Reform des europäischen Designrechts in Kraft getreten. Mit der Verordnung (EU) 2024/2822 und der begleitenden Richtlinie (EU) 2024/2821 hat die Europäische Union das bisherige System des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts grundlegend modernisiert. Die Reform stellt den rechtlichen Schutz von Design auf eine neue gesetzliche Grundlage. Das Designrecht oder Geschmacksmusterrecht ist ein klassisches Gebiet des gewerblichen Recht…
Bild: Rechtssicherer Handelsvertretervertrag nach HGB: Muster, Rechte & Ausgleichsanspruch im VertriebsrechtBild: Rechtssicherer Handelsvertretervertrag nach HGB: Muster, Rechte & Ausgleichsanspruch im Vertriebsrecht
Rechtssicherer Handelsvertretervertrag nach HGB: Muster, Rechte & Ausgleichsanspruch im Vertriebsrecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 8. Juli 2025 - Az. 14 U 193/23 Auch wenn die Zusammenarbeit mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrags besiegelt wurde, kann tatsächlich ein Handelsvertretervertrag mit allen rechtlichen Konsequenzen wie die Erteilung eines Buchauszugs und Anspruch auf Provision vorliegen. Für die Gestaltung und Absicherung der Zusammenarbeit sind schriftliche Verträge von zentraler Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten der Parteien klar regeln. Das bestätigte das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. Juli 2025 – Az. 14 U 193/23…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Rheinland-pfälzische Jugendherbergen verbessern Angebot für Gäste mit BehinderungBild: Rheinland-pfälzische Jugendherbergen verbessern Angebot für Gäste mit Behinderung
Rheinland-pfälzische Jugendherbergen verbessern Angebot für Gäste mit Behinderung
Am 22. Juni unterzeichneten die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.V. eine Zielvereinbarung, in der sich die Gästehäuser dazu bereit erklären, zukünftig noch mehr auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einzugehen und somit im Sinne des Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzes …
Bild: Zielvereinbarung als FührungsinstrumentBild: Zielvereinbarung als Führungsinstrument
Zielvereinbarung als Führungsinstrument
ine realistische Zielvereinbarung erhöht die Erfolgschancen eines Unternehmens deutlich. Wenn Führungskräfte die zuvor festgelegten Ziele mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, übertragen sie ihnen damit die Verantwortung für die zu erledigenden Aufgaben. Laut Gunther Wolf, dem Experten für Performance Management, wirken sich Zielvereinbarungen als Führungsinstrument …
Bild: Seminare in Leipzig, Mannheim und Nürnberg: Leistungsgerechte Bezahlung und Zielvereinbarung modernisierenBild: Seminare in Leipzig, Mannheim und Nürnberg: Leistungsgerechte Bezahlung und Zielvereinbarung modernisieren
Seminare in Leipzig, Mannheim und Nürnberg: Leistungsgerechte Bezahlung und Zielvereinbarung modernisieren
Viele Betriebe nehmen derzeit die Überarbeitung ihrer Systeme von leistungsgerechter Bezahlung und Zielvereinbarung in Angriff. Auf Seminaren in Leipzig, Mannheim und Nürnberg lassen Unternehmensleitungen und Personalmanager ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen. Leistungsgerechte Bezahlung und Zielvereinbarungen sind auf dem Vormarsch. Die gute …
Bild: Zielvereinbarung im Vertrieb optimal gestaltenBild: Zielvereinbarung im Vertrieb optimal gestalten
Zielvereinbarung im Vertrieb optimal gestalten
… zeitgemäßen Anwendung dieses klassischen Instruments widmet. Nach der Idee der “Short Method” zeigt Gunther Wolf Wege zum richtigen Handeln in Entscheidungspositionen auf. Die Zielvereinbarung im Vertrieb ist in der Regel mit variabler Vergütung verbunden. Bei der Zielvereinbarung im Vertrieb legen Führungskraft und Mitarbeiter gemeinsam klar umrissene …
Bild: Darf ein Bonus gestrichen werden?Bild: Darf ein Bonus gestrichen werden?
Darf ein Bonus gestrichen werden?
… unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Variante 1 zum Bonus: Vertragliche Vereinbarung Klar sind die Fälle, in denen im Arbeitsvertrag oder in einer jährlich verhandelten Zielvereinbarung eine Vereinbarung getroffen wurde. Wenn festgelegt wurde, dass der Vertriebler nochmals einen Betrag erhält, wenn er bestimmte Verkaufszahlen erreicht, kann …
Bild: Talentförderung als ZielBild: Talentförderung als Ziel
Talentförderung als Ziel
… Unternehmensleitungen. Führungskräfte sind daher immer öfter gehalten, konkrete Entwicklungsziele mit ihren Mitarbeitern zu vereinbaren. Wenn Vorgesetzte mit ihren Mitarbeitern im Zielvereinbarungsgespräch Entwicklungsziele festlegen, bedeutet dies oftmals, dass sie selbst die Verbesserung der Talentförderung oder die Verbesserung der Mitarbeiterkompetenzen als …
Bild: System der Zielvereinbarung und variablen Vergütung einführenBild: System der Zielvereinbarung und variablen Vergütung einführen
System der Zielvereinbarung und variablen Vergütung einführen
Mitglieder der Unternehmensleitung, die ein System der Zielvereinbarung und variablen Vergütung einführen oder bereits vorhandene Zielvereinbarungssysteme erneuern möchten, wollen dadurch häufig die Unternehmensziele noch besser erreichen. Die Einführung oder Modernisierung des Systems der Zielvereinbarung und variablen Vergütung gelingt besonders gut, …
Zeit der Bonuszahlungen: 5 Gründe, warum man doch einen Anspruch auf seinen Bonus hat
Zeit der Bonuszahlungen: 5 Gründe, warum man doch einen Anspruch auf seinen Bonus hat
… darf. Keine Ziele vereinbart – und doch Recht auf Bonus Nicht selten wird trotz leistungsabhängiger Bonusregelung im Arbeitsvertrag zu Beginn des Jahres versäumt, eine neue Zielvereinbarung abzuschließen –mit der Folge, dass der Arbeitgeber den Bonus schlicht nicht zahlt. Sebastian Müller, Rechtsanwalt beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK: „Wenn man …
Bild: Mit leistungsabhängigem Entgelt und Zielvereinbarung gegen Fachkräftemangel: Seminar in DortmundBild: Mit leistungsabhängigem Entgelt und Zielvereinbarung gegen Fachkräftemangel: Seminar in Dortmund
Mit leistungsabhängigem Entgelt und Zielvereinbarung gegen Fachkräftemangel: Seminar in Dortmund
… Unternehmen zu halten und um leistungsbereite Fachkräfte aus anderen Regionen anzuziehen, modernisieren viele der ansässigen Firmen ihre leistungsabhängigen Entgelt- und Zielvereinbarungssysteme. Auf einem Seminar in Dortmund besteht für Unternehmensleitungen und Personalmanager am 21.09.2011 die Möglichkeit, sich direkt von dem Experten Gunther Wolf …
Bild: Zieloptimierung = Optimierte ZielvereinbarungBild: Zieloptimierung = Optimierte Zielvereinbarung
Zieloptimierung = Optimierte Zielvereinbarung
Zielvereinbarung - für den einen Vorgesetzten ein hilfreiches Führungsinstrument, für den anderen eine lästige Pflicht. Für den einen Mitarbeiter eine wertvolle Orientierungshilfe zur Ausrichtung seiner Arbeit, für den anderen der alljährliche Kampf mit dem Chef um erreichbare Ziele. Im aktuellen HR-Magazin erklärt Yvonne Wolf von der Wuppertaler Unternehmensberatung …
Sie lesen gerade: Zielvereinbarung im Arbeitsvertrag