(openPR)
Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen
Die Europäische Union reformiert ihr System zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment – FDI). Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Dezember 2025 auf eine weitergehende Reform verständigt. Ziel ist, Investitionsprüfungen innerhalb der EU verbindlicher, kohärenter und sicherheitspolitisch effektiver auszugestalten.
Nach der bislang geltenden EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 waren die Mitgliedstaaten nicht zur Einführung eines eigenen Investitionsprüfungsmechanismus verpflichtet und das Kooperationssystem hat nur begrenzt für einheitliche Standards gesorgt. Das soll sich ändern: Die Reform sieht vor, dass künftig alle EU-Mitgliedstaaten ein nationales Investitionsprüfverfahren einführen bzw. es an Mindeststandards anpassen. Das hat Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte.
Investitionsprüfungsmechanismus in EU-Staaten
Die bislang geltende EU-FDI-Verordnung verpflichtete die Mitgliedstaaten nicht, ein eigenes Investitionsprüfregime einzuführen. Sie etablierte vielmehr einen Kooperationsmechanismus zwischen den Staaten und der Kommission. Mitgliedstaaten konnten nationale Prüfverfahren vorsehen, waren hierzu jedoch nicht verpflichtet. In der Praxis führte dies zu erheblichen Unterschieden.
Die Reform setzt genau hier an. Künftig müssen alle 27 Mitgliedstaaten ein nationales Investitionsprüfverfahren vorhalten, das bestimmten unionsrechtlichen Mindeststandards entspricht. Damit wird aus dem bisherigen Kooperationsrahmen faktisch ein verpflichtendes System. Vorgesehen sind einheitlichere Anforderungen an Transparenz, Verfahrensabläufe, Prüfkriterien und Fristen.
Kreis sensibler Sektoren wird erweitert
Zudem wird der Kreis sensibler Sektoren erweitert. Neben klassischen Bereichen wie Rüstung, Energieversorgung und Telekommunikation rücken verstärkt Zukunftstechnologien und strategische Schlüsselindustrien in den Fokus. Hierzu zählen insbesondere Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, kritische Rohstoffe sowie Unternehmen aus den Bereichen Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Reform ist die institutionelle Aufwertung der Europäischen Kommission. Während ihre Stellungnahmen bislang primär koordinierenden Charakter hatten, wird ihre Rolle künftig politisch und faktisch gestärkt.
Transaktion gründlich vorbereiten
Für die Praxis bedeutet dies erhebliche Auswirkungen. Bereits in der Transaktionsvorbereitung wird eine fundierte FDI-Analyse noch wichtiger als bisher. Unternehmen müssen prüfen, ob Zielgesellschaften in sensiblen Sektoren tätig sind und ob die Investorenstruktur eine Meldepflicht auslöst. Gerade bei internationalen M&A-Transaktionen kann es zu parallelen Prüfverfahren in mehreren Mitgliedstaaten kommen.
In Deutschland wird die Reform das bestehende System nach Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung nicht ersetzen, aber in einen stärker europäisierten Rahmen einbetten. Wer grenzüberschreitende Transaktionen plant, sollte FDI-Risiken künftig ebenso selbstverständlich prüfen wie kartellrechtliche oder steuerliche Fragestellungen.
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