(openPR) Mit Urteil vom 22.04.2008 des Landgerichts Stuttgart hat ein Anleger der 5. Grundbesitz KG RENTADOMO gegenüber der BAG (Bankaktiengesellschaft) die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligung erstritten. Im entschiedenen Fall nahm der Anleger die BAG auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer finanzierten RENTADOMO Beteiligung in Anspruch.
Der Anleger hatte mit der BAG (bzw. mit der Rechtsvorgängerin) bei seiner Anlageentscheidung keinen persönlichen Kontakt gehabt und nichts davon gewusst, dass der Bank als Sicherheit 20 % aus seiner Anlage an der 5. Grundbesitz KG verpfändet worden sind. Hiervon hatte die Bank Kenntnis und damit einen ihre eigene Aufklärungspflicht begründenden Wissensvorsprung.
Das Landgericht Stuttgart urteilte, dass die BAG den Anleger über die teilweise Verpfändung der Beteiligung hätte aufklären müssen und die BAG daher im Wege des Schadensersatzes den Anleger so zu stellen hat, als sei er dem Fonds nicht beigetreten. Folglich muss nunmehr die BAG dem Anleger die gezahlten Darlehensraten zurückerstatten. Ferner schuldet der Anleger der BAG nicht die Rückzahlung des restlichen Darlehens, sondern überträgt stattdessen seine Rentadomo-Beteiligung auf die BAG.
„Anleger von Rentadomo-Beteiligungen sollten die Wirksamkeit ihrer Darlehensverträge überprüfen lassen, um mögliche rechtliche Nachteile auszuschließen“, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner von CLLB. Auf keinen Fall sollten Anleger ohne anwaltlichen Rat etwa Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft RENTADOMO Immobilienfonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
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Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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