(openPR) RCDS sorgt für Gerechtigkeit!
Heute wurde ein ehemaliger Finanzreferent des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Fachhochschule Wilhelmshaven vom Amtsgericht wegen Untreue verurteilt. Gestellt wurde die Strafanzeige von dem Gruppenvorsitzenden des örtlichen Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Matthias Christian Bullmahn.
„Es freut mich, dass nach nunmehr über einem Jahr ein gerechtes Urteil für die Studenten an unserem Standort gesprochen wurde. Uns sind damals Unstimmigkeiten aufgefallen, die von Seiten des AStA nicht ausgeräumt werden konnten. Insgesamt fiel uns eine mangelnde Transparenz und Kommunikation in dieser Sache auf, sodass wir uns zu dem Schritt, Strafanzeige zu stellen, entschlossen haben“, erklärt Bullmahn den Auslöser des Verfahrens.
„Die Studenten an unserer Fachhochschule haben jetzt die Chance, dass veruntreute Geld zurück zu erhalten. Ich bin überzeugt, dass ein derart gelagerter Fall mit den aktuellen Mitgliedern des AStA nicht mehr eintreten kann. Denn in der Zwischenzeit wurden gemeinsam Kontrollinstrumente in Zusammenarbeit mit der Hochschule neu entwickelt und andere immens verbessert, “ so Bullmahn weiter.
Der RCDS bedauert jedoch nachdrücklich, dass sich der Verurteilte Intrigen und Mobbing ausgesetzt sah, obschon von Seiten des RCDS innerhalb der Studentenschaft stets auf die Unschuldsvermutung hingewiesen worden ist.
Der RCDS fordert bereits seit Jahren, dass der Landesrechnungshof die jeweiligen AStEn an den niedersächsischen Hochschulen einer regelmäßigen Überprüfung unterzieht. „Leider ist die gesetzliche Grundlage dafür nur als sogenannte “Kann“-Vorschrift ausgestaltet. Es steht also im Belieben des Rechnungshofes, ob er eine Überprüfung vornimmt.
Wir werden uns weiter für eine gesetzliche Änderung, hin zu einer sogenannten “Muss“-Vorschrift, einsetzen, “ so Bullmahn abschließend.









