openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Arbeitsrecht - Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist

05.03.200808:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arbeitsrecht - Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn

(openPR) Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor nach § 85 SGB IX die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung einzuholen, so kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen. Nach § 4 Satz 4 KSchG beginnt in derartigen Fällen die dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG erst ab der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde (hier des Integrationsamtes) an den Arbeitnehmer (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - BAGE 107, 50 zur Insolvenzverwalterkündigung [§ 113 Abs. 2 Satz 2 InsO aF]).


Der Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Er ist taubstumm und deshalb mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2005, ohne zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt zu haben. Die Parteien streiten darüber, ob das Kündigungsschreiben dem Kläger noch am 29. Juni 2005 oder später zugegangen ist.
Mit seiner am 21. Juli 2005 bei Gericht eingegangenen Klage wendet sich der Kläger vor allem unter Berufung auf das Zustimmungserfordernis nach § 85 SGB IX gegen die Kündigung vom 13. Juni 2005 und eine weitere, nunmehr nach Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung vom 31. Oktober 2005. Er macht geltend, der Lauf der dreiwöchigen Klagefrist habe nicht begonnen, da ihm eine Entscheidung des Integrationsamtes über die Kündigung vom 13. Juni 2005 nicht bekannt gegeben worden sei. Abgesehen davon sei ihm die Kündigung, da er gem. § 1896 f. BGB unter Betreuung stehe, wirksam erst nach dem 30. Juni 2005 durch Aushändigung des Kündigungsschreibens an seine Betreuerin zugegangen.
Das Arbeitsgericht hat dem gegen die Kündigung vom 13. Juni 2005 gerichteten Feststellungsantrag stattgegeben, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2005 (Beendigung durch die Kündigung vom 31. Oktober 2005) festgestellt und den Beklagten zur Zahlung von Annahmeverzugslohn verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Dem ist der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gefolgt. Auch wenn, was mangels hinreichender Tatsachenfeststellungen nicht abschließend geklärt werden konnte, die Kündigung vom 13. Juni 2005 dem Kläger schon am 29. Juni 2005 zugegangen sein sollte, war die Klageerhebung am 21. Juli 2005 nach § 4 Satz 4 KSchG rechtzeitig. Eine Entscheidung des Integrationsamtes über diese Kündigung war nicht getroffen und konnte deshalb dem Kläger bis zur Klageerhebung auch nicht bekannt gegeben werden. Der Lauf der dreiwöchigen Klagefrist hatte deshalb am 21. Juli 2005 noch nicht begonnen.
(Quelle: BAG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06)
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 193682
 1558

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Arbeitsrecht - Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RA Martin J. Warm, Rechtsanwalt in Paderborn, Fachanwalt // rechtsanwalts-TEAM.de // Warm & Kanzlsperger

Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH - Die GmbH-Reform – MoMiG tritt zum 01.11.2008 in KraftBild: Gesellschaftsrecht / GmbH - Die GmbH-Reform – MoMiG tritt zum 01.11.2008 in Kraft
Gesellschaftsrecht / GmbH - Die GmbH-Reform – MoMiG tritt zum 01.11.2008 in Kraft
Am 28.Oktober 2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt am 1. November 2008 in Kraft. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, de…
Bild: Informationsveranstaltung - Das neue GmbH-Recht - wird jetzt alles besser?Bild: Informationsveranstaltung - Das neue GmbH-Recht - wird jetzt alles besser?
Informationsveranstaltung - Das neue GmbH-Recht - wird jetzt alles besser?
Informationsabend zur zukünftigen Rechtslage in der IHK-Zweigstelle Paderborn + Höxter Nach langer Diskussion hat der Rechtsausschuss des Bundestages im Juni d. J. endlich den Weg frei gemacht. Noch im selben Monat wurde die Reform vom Bundestag verabschiedet. Wenn das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz "MoMiG" genannt) - wie geplant - nach dem Willen des Gesetzgebers im Oktober / November 2008 in Kraft treten sollte, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Die Un…

Das könnte Sie auch interessieren:

Kündigung bei heimlichem Handy-Mitschnitt eines Personalgespräches gerechtfertigt
Kündigung bei heimlichem Handy-Mitschnitt eines Personalgespräches gerechtfertigt
… Streit um Arbeitsvertrag und Kündigung lässt sich allerdings auch oft im gegenseitigen Einvernehmen vermeiden. Ob Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt achtet bei Abfindung und Aufhebungsvertrag auf Ihre Interessen. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst …
Bild: Arbeitsrecht – Klage gegen Kündigung trotz verstrichener Frist?Bild: Arbeitsrecht – Klage gegen Kündigung trotz verstrichener Frist?
Arbeitsrecht – Klage gegen Kündigung trotz verstrichener Frist?
… Kündigung wegen falscher Kündigungsfrist erheben zu können. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, beschreibt die Stuttgarter Rechtsanwältin Simone Scholz, Expertin für Arbeitsrecht, Miet- und Immobilienrecht. Mit Urteil vom 06.07.2006 hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitnehmer die Aussicht eingeräumt, seine Rechte auch nach der dreiwöchigen …
Strafrechtlicher Tatverdacht genügt nicht zwingend zur Verdachtskündigung
Strafrechtlicher Tatverdacht genügt nicht zwingend zur Verdachtskündigung
… konnte den erforderlichen Beweis so nicht führen. In allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Im Arbeitsrecht müssen oft kurze Fristen gewahrt werden. Im Falle einer Kündigung sollte man sich umgehend von einem Anwalt …
Bild: Kündigungsschutz KlageBild: Kündigungsschutz Klage
Kündigungsschutz Klage
en Kammer des Landesarbeitsgerichts, Vergleiche hierzu § 5 Kündigungsschutzgesetz. Aufgrund der kurzen Klagefrist, die das Kündigungsschutzgesetz vorgibt, sind die Parteien des Arbeitsvertrags zu einer schnellen – auch gerichtlichen – Klärung gezwungen. Hinweis von Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf
Im Vorstellungsgespräch können Lügen unter Umständen erlaubt sein
Im Vorstellungsgespräch können Lügen unter Umständen erlaubt sein
… umfassenden Informationen stelle. Durch das Urteil hat das BAG seine bestehende Rechtsprechung zu den unzulässigen Fragen im Einstellungsgespräch somit nochmals erweitert. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren …
Lügen im Vorstellungsgespräch können legitim sein
Lügen im Vorstellungsgespräch können legitim sein
… erweitert. Die hier diskutierte Frage stelle außerdem einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 BZRG (Bundeszentralregister) dar. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei …
Unzulässige Fragen beim Einstellungsgespräch
Unzulässige Fragen beim Einstellungsgespräch
… Kündigungen, die mit der Begründung erfolgen der Arbeitnehmer habe eine solche Frage falsch beantwortet, könnten demnach unwirksam sein. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. …
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Verdachtskündigung von Arbeitnehmern
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Verdachtskündigung von Arbeitnehmern
… das Land diesen Beweis wohl nicht führen. In allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Im Arbeitsrecht muss mit kurzen Fristen gerechnet werden. Bei Kündigung sollte man sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. …
Kündigung des Arbeitsvertrags? Klagefrist einhalten!
Kündigung des Arbeitsvertrags? Klagefrist einhalten!
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags, Dienstvertrags, Geschäftsführer-Anstellungsvertrags oder auch Ausbildungsvertrags als vertragliche Befugnis unterliegt im Arbeitsrecht verschiedenen Beschränkungen, die sich aus der Eigenschaft des Arbeitsvertragsverhältnisses ergeben. Der Arbeitsvertrag dient meist im Grundsatz der Absicherung der Existenz des Arbeitnehmers, …
BAG trifft Entscheidung zu Verdachtskündigungsfällen
BAG trifft Entscheidung zu Verdachtskündigungsfällen
… das Land diesen Beweis wohl nicht führen. In allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Im Arbeitsrecht muss mit kurzen Fristen gerechnet werden. Bei Kündigung sollte man sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. …
Sie lesen gerade: Arbeitsrecht - Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist