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Austausch über die Arbeit der Landkreise für behinderte Menschen

05.02.200810:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Austausch über die Arbeit der Landkreise für behinderte Menschen

(openPR) Bundesbehindertenbeauftragte Evers-Meyer zu Gast beim Deutschen Landkreistag

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, war heute zu einem Informationsaustausch im Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) zu Gast. Frau Evers-Meyer würdigte dabei auch die Arbeit der Landkreise, die sich als Träger der Eingliederungshilfe für die Belange behinderter Menschen engagieren: „Die Landkreise sind die entscheidenden Akteure vor Ort, wenn es um die Integration behinderter Menschen geht.“ Gemeinsam mit DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sprach sie sich in diesem Zusammenhang für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe aus.



Für Evers-Meyer und Duppré bleibt es ein gemeinsames Ziel, behinderten Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen zu ermöglichen. Von der Wahl der Instrumente zur Erreichung dieses Ziels hänge indessen viel ab. Evers-Meyer unterstrich den Gedanken der Selbstbestimmung: „Aus meiner Sicht ist das Persönliche Budget ein gutes Instrument, um behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Mit dem Budget können sie erstmals ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung organisieren und selbst bestimmen, welche Hilfen sie wann, wo und von wem in Anspruch nehmen.“ Sie werde daher das Persönliche Budget noch intensiver als Chance bewerben.

In diesem Zusammenhang spiele nach Ansicht von Evers-Meyer die Deckung des zukünftigen Bedarfs an gemeindenahen Wohnangeboten für behinderte Menschen eine zentrale Rolle. Sie vertrat dazu die Auffassung, dass ambulanten Wohnformen die Zukunft gehört. Höhere Kosten erwarte sie dadurch nicht. Dazu Duppré: „Der grundsätzliche Vorrang ‚ambulant vor stationär’ wird von den Landkreisen engagiert umgesetzt. Denn die Betreuung in der eigenen Wohnung oder in ambulanten Wohnformen wird von den meisten behinderten Menschen einer Unterbringung im Heim vorgezogen. Sofern der individuelle Hilfebedarf ambulant gedeckt werden kann und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, erfolgt daher vorzugsweise immer eine ambulante Hilfe.“ Grundsätzlich gelte, so Duppré weiter, dass Angebote zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen möglichst früh ansetzen müssten, um etwas zu bewirken. Dabei und bei der ambulanten Versorgung spielten familienunterstützende und -entlastende Dienste zudem eine wichtige Rolle.

Evers-Meyer und Duppré erklärten abschließend, dass sie den Austausch über die Entwicklung im Bereich Behindertenpolitik weiterführen werden. "Die Landkreise als Träger der Leistungen der Eingliederungshilfe werden ihr Engagement für behinderte Menschen fortsetzen und intensivieren", bekräftigte der Verbandspräsident.

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