(openPR) Der Deutsche Landkreistag (DLT) sieht in Anbetracht der Debatte um die zunehmende Altersarmut mit Sorge, dass die Zahl der Menschen, die im Alter nicht ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, wahrscheinlich weiter steigen wird. Dazu Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz): „Laut dem Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung wird die Zahl der von Altersarmut betroffenen Menschen weiter steigen. Wir müssen uns bewusst machen, dass es sich hierbei um ein beachtliches gesellschaftliches Problem handelt. Es ist Aufgabe der Rentenpolitik, die Menschen im Alter auskömmlich abzusichern, so dass sie nicht zu Sozialfällen werden.“
Duppré verwies auf die jüngste amtliche Statistik, nach der am 31.12.2006 rund 682.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten, um ihr Existenzminimum zu sichern. Gegenüber 2005 erhöhte sich damit die Zahl der Hilfebezieher um rund 52.000 Personen oder 8,2 %. „Wir müssen unbedingt weiter daran arbeiten, Menschen beizeiten in die Lage zu versetzen, ihren Lebensabend über Rentenbezüge und private Altersvorsorge eigenverantwortlich zu bestreiten. Insbesondere müssen den Menschen stärkere finanzielle Anreize zur privaten Altersvorsorge gegeben werden.“ Die Landkreise als Verantwortliche für die Grundsicherung im Alter sorgten sich um die ständig steigenden Empfängerzahlen, so der Verbandspräsident.
Für die von Altersarmut betroffenen Menschen handele es sich oftmals um weit mehr als eine finanzielle Frage: „Wird der Einzelne zum Sozialfall, relativiert dies im Grunde seine gesamte Lebensleistung. Daher muss alles getan werden, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, auch im Alter abgesichert sind.“
Die Folge steigender Altersarmut mache sich in den Haushalten der Landkreise in Form steigender Ausgaben für die Grundsicherung bemerkbar. „Die Kosten für die Landkreise haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahre 2003 mehr als verdoppelt und betragen insgesamt bereits über 3 Mrd. Euro. Der Bund hingegen beabsichtigt, seine Kostenbeteiligung von derzeit 409 Mio. Euro einzufrieren. Dabei ist er es, der in erster Linie durch die Renten- und Arbeitsmarktpolitik für die finanziellen Rahmenbedingungen der Menschen im Alter sorgt.“
Stattdessen forderte Duppré, die Kostenbeteiligung des Bundes zu dynamisieren und damit an die reale Entwicklung anzupassen. „Die Bundesländer haben im Dezember 2007 der Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV zugestimmt, weil der Bund zugesagt hatte, die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter aufzustocken. Diese Zusage muss eingehalten werden“, so Duppré abschließend.









