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Städte- und Gemeindebund will Stärkung der Städte und Gemeinden

07.01.200818:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Umlagen der Landkreise und der Region Hannover dürfen nicht steigen

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) fordert eine Stärkung der Finanzkraft der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Der Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden tritt gleichzeitig allen Bestrebungen entgegen, weitere teure Verwaltungsaufgaben wie die Ausführung der Hartz IV-Gesetze, die Besoldung und Versorgung von Lehrkräften oder die Durchführung der Dorferneuerung auf die Landkreise oder die Region Hannover ohne Zustimmung der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zu übertragen. „Es besteht dann die große Gefahr, dass über die Kreisumlage/Regionsumlage die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden nachhaltig gefährdet wird. Wir fordern daher, dass diese Umlagen nur in Absprache mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden festgesetzt werden dürfen. Schliesslich brauchen die Städte und Gemeinden die Gelder für ihre Bürgerinnen und Bürger!“, erklärte heute der Pressesprecher des NSGB Thorsten Bullerdiek.

Wer neue Aufgaben für die Landkreise fordert, bringt die Städte und Gemeinden in schwierige Situationen und sorgt dafür, dass weniger Geld für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadt- und Gemeindekassen verbleibt“, so Bullerdiek. Gerade die fortwährenden Diskussionen um die Finanzierung von Hartz IV zeigten, welche finanziellen Risiken mit der Übernahme neuer Aufgaben verbunden seien. Bei Hartz IV streiten sich Bund, Länder und Kommunen seit Jahren um die Details der Finanzierung. Probleme sind aber auch bei der Besoldung und Versorgung der Lehrkräfte zu erwarten. Die Personalaufwendungen für Lehrerinnen und Lehrer binden bereits jetzt einen hohen Anteil am Landeshaushalt, mit steigender Tendenz. Aus Sicht des NSGB ist das Land in der Verantwortung, eine ausgewogene Versorgung mit Unterricht im gesamten Land sicherzustellen. Deshalb muss diese Aufgabe weiterhin vom Land wahrgenommen werden.

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