(openPR) Städte- und Gemeindebund: Keine zusätzliche Bürokratie für Verkaufsfahrzeuge
Der Städte- und Gemeindebund warnt vor einem Aus für die „Rollenden Supermärkte“ in den ländlichen Regionen Niedersachsens. Hintergrund sind geplante Änderungen der EU-Regelungen für Fahrpersonal. Demnach würden zukünftig die Fahrer größerer Verkaufsfahrzeuge nicht mehr von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen sein.
„Gerade in strukturschwachen und ländlichen Gebieten haben Verkaufsfahrzeuge eine unverzichtbare Versorgungsfunktion. In allen Ortschaften müssen Einkaufsmöglichkeiten bestehen. Ansonsten drohen ernsthafte Engpässe bei der Versorgung ländlicher Gebiete,“ sagte Rainer Timmermann, Präsident des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes in Hannover. Timmermann forderte die Bundesregierung dazu auf, die bisherigen Ausnahmeregelungen für diese Fahrzeuglenker aufrechtzuerhalten und auf eine Änderung der EU-Vorgaben hinzuwirken
„Die Versorgung der Bevölkerung mit den täglichen Einkäufen darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. In vielen kleineren Ortschaften in Niedersachsen gibt es keine Lebensmittelgeschäfte mehr. Dort werden die ‚rollenden Supermärkte’ unbedingt gebraucht“,so Timmermann. Er verwies darauf, dass mit den
neuen Arbeits- und Ruhezeitregelungen die Verkaufsfahrer gezwungen würden, die gleichen Regeln einzuhalten wie Bus- oder Fernfahrer, obwohl die Fahrtätigkeit nicht Hauptbestandteil ihrer Arbeit sei, sondern das Verkaufen. Hintergrund seien EU-Vorgaben zur Harmonisierung bestimmter Vorschriften im Straßenverkehr, die auch in Deutschland umgesetzt werden müssten. Danach müssten die Fahrer spätestens nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden eine 45-minütige Ruhepause einlegen, in der nicht verkauft werden dürfe. Landsberg wies auf Schätzungen des Handels hin, wonach 15 bis 20 Prozent,
regional sogar bis zu 40 Prozent der Touren wegfallen müssten. Nach den geplanten Gesetzesänderungen dürften die Verkaufsfahrzeuge an deutlich weniger Punkten halten und verkaufen.
Außerdem müssten die Unternehmen jeden Stopp ausführlich dokumentieren. Das wäre das wirtschaftliche Aus für viele ‚rollende Supermärkte’. Entlegene Dörfer könnten nicht mehr angefahren werden. „Die Verlierer einer solchen Entwicklung wären nicht zuletzt ältere Dorfbewohner, die nicht mit dem
eigenen PKW zum Einkauf in andere Ortschaften fahren können“, erklärte Timmermann.
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
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Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB)
ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen SStädte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für 198 kreisangehörige Städte und Gemeinden, 125 Samtgemeinden und 72 Mitgliedsgemeinden in Niedersachsen. Ihr Gebiet umfasst 3/4 der Fläche Niedersachsens mit mehr als 3,2 Millionen Einwohnern. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.







