(openPR) Mit Blick auf die Ärzteschaft mahnt der Deutsche Pflegerat mehr Sachlichkeit in der aktuellen Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe an, nachdem unlängst der Sachverständigenrat sich für eine größere Verantwortung der Pflegekräfte ausgesprochen hat und überdies die geplante Pflegereform vorsieht, dass Pflegekräfte in Modellprojekten u.a. Pflegehilfsmittel und im Zweifel bestimmte ärztliche Tätigkeiten ausüben sollen.
Quelle: Newsletter "PflegePositionen" (in: Heilberufe - das Pflegemagazin 1.2008) >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Nicht Konfrontation, sondern Kooperation sei das Gebot der Stunde, so der Grundtenor der pflegerischen und wohl vor allem berufspolitischen Position des DPR. Dem kann nur beigepflichtet werden, denn dies erfordern nicht zuletzt die Interessen derjenigen, um die es schließlich geht, namentlich die Patienten. Auch wenn der DPR darauf hinweist, dass der Bundesrat zuletzt auf „erhebliche Korrekturen“ gedrängt hat, wird an dieser Stelle beredt verschwiegen, dass der Bundesrat gerade mit außerordentlicher Skepsis die beabsichtigte Übertragung ärztlicher Aufgaben auf das Pflegepersonal beurteilt. Die vom Bundesrat geäußerten Bedenken werden diesseits geteilt und die vorgebliche Notwendigkeit von einer Neuordnung der Gesundheitsberufe jedenfalls mit dem Ziel, ggf. dauerhaft dem Pflegepersonal in eigener Kompetenz arztspezifische Aufgaben zu übertragen, steht nach wie vor zu bezweifeln an. Dies gilt sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor und der Hinweis der berufspolitische Organisationen auf eine diesbezügliche Akademisierung der Pflege mit seinen mehr als 50 pflegewissenschaftlichen Studiengängen dürfte für sich genommen zunächst kaum aussagekräftig sein. Eine pflegewissenschaftliche Akademisierung korrespondiert nicht notwendigerweise mit dem Zuwachs an bodenständigem fachpflegerischen Wissen. Die Pflege mag zwar Eliten benötigen, aber wohl doch in erster Linie hinreichend qualifiziertes Personal, das über Managementfunktionen hinaus in der Lage ist, dem Patienten eine pflegerisch-therapeutische Behandlung lege artis zukommen zu lassen. Eine beabsichtigte Neuordnung der Gesundheitsberufe setzt m.E. in erster Linie eine Neustrukturierung der jeweiligen formellen Ausbildung voraus, bei der es dann ganz entscheidend darauf ankommen dürfte, die bisherigen Ausbildungsgänge wissenschaftsorientierter auszugestalten, als dies bisher der Fall ist. Eine dreijährige Ausbildungszeit könnte hierfür als zu knapp bemessen sein und zu fragen bleibt, ob diese wissenschaftsbasierte pflegerische Ausbildung um die Elemente anzureichern sind, die gerade mit der Übertragung arztspezifischer Aufgaben verbunden sein sollen. Sofern also die Pflege beabsichtigt, ggf. eigenständig Rezepte mit Blick auf chronisch Erkrankte auszustellen, wird aus der Patientenperspektive und demzufolge auch aus der Perspektive des Haftungsrechts ein umfassendes pharmakologisches Wissen erforderlich sein, dass bei weitem den Status quo in der derzeitigen Ausbildung übersteigt. Ob diese Wissensvermittlung dann notwendigerweise an Universitäten zu erfolgen hat, bleibt einstweilen unbeantwortet so wie die Frage, ob mit der Neuordnung der Gesundheitsberufe nicht doch eine Art von „Light-Medizin“ etabliert wird.













