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Emanzipation der Arzthelferinnen

02.05.200815:39 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Emanzipation der Arzthelferinnen
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Die Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe und damit um die bedeutsamen Fragen der Delegation und im Zweifel der gewünschten Substitution ärztlicher Leistungen war bisher durch die Pflegeberufsverbände, allen voran dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Pflegeverband (DPV) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bestimmt worden. Die Arzthelferinnen bzw. die medizinischen Fachangestellten empfehlen sich ganz aktuell für eine weitere konstruktive Partnerschaft und damit Übernahme neuer Aufgaben insbesondere im Hinblick auf die ambulante Versorgung der Patienten und mit Beginn von Juni an werden sich die Arzthelferinnen eine eigene Berufsordnung geben.

Ein Schritt in die richtige Richtung, zumal nach wie vor den Hausärztinnen und Hausärzten eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Patienten zukommt und so das Praxisteam insgesamt mit Blick auf ein therapeutisches Gesamtkonzept verantwortungsvoll zusammenrückt.

„Da Medizinische Fachangestellte die Patienten aus der Praxis kennen und auch direkt mit dem Arzt in Verbindung stehen, ist die Arztentlastung über sie auch wesentlich effizienter als der Aufbau neuer Parallelstrukturen“, so die Präsidentin Sabine Rothe des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. in einer Mitteilung v. 08.04.08.

Unausgesprochen klingt hier freilich auch die selbstbewusste Abgrenzung zu den Pflegeberufen im Allgemeinen an und dies macht insofern Sinn, wenn und soweit den Hausärzten tatsächlich die „Lotsenfunktion“ bei der Versorgung der Patienten zukommen soll. Es bedarf dann in der Tat nicht der Schaffung neuer Parallelstrukturen und demzufolge ist es zu begrüßen, dass auch die medizinischen Fachangestellten in der Modellklausel des Pflege – Weiterentwicklungsgesetzes eine Chance erblicken.

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