(openPR) Diese Frage wird nicht selten allzu leidenschaftlich diskutiert und im Zuge der anstehenden Neuordnung der Gesundheitsberufe – insbesondere nach dem vorgelegten Gutachten des Sachverständigenrats – ist es keineswegs überraschend, dass die Frage vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird.
Die mit der Errichtung einer Pflegekammer aufgeworfenen Fragen sind hinreichend identifiziert und sind mittlerweile einer Beantwortung durch namhafte Pflegerechtler zugeführt worden. Das Votum der Autoren überrascht nicht, kommen diese doch zum Ergebnis, dass die Errichtung sog. Pflegekammern verfassungsrechtlich möglich sei. In der Tat ist dieses Votum insbesondere mit Blick auf die Judikatur des BVerfG plausibel, aber was folgt hieraus?
Mit der prinzipiellen Zulässigkeit der Errichtung von Pflegekammern ist das entscheidende Problem, ob dies auch politisch gewollt ist, keineswegs gelöst und genau an diesem neuralgischen Punkt lässt sich mehr als leidenschaftlich diskutieren.
Die Pflegenden und die Ärzteschaft sind derzeit gleichermaßen von der beabsichtigten Neuordnung der Gesundheitsberufe betroffen und hier scheint sich exklusiv die Möglichkeit zu eröffnen, auch mit Blick auf Verkammerung der Pflegeberufe „neue Wege“ zu denken.
Es könnte nämlich durchaus Sinn machen, anstelle der Institutionalisierung eines neuen „Ständeapparates“ mit einer überbordenden neuen Bürokratie die Pflegenden mit ihren Interessen in die derzeit bestehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften, etwa den Landesärztekammern oder alternativ dazu bei dem MDK, sachgerecht zu integrieren.
Sofern nicht Konfrontation, sondern vielmehr Kooperation das Gebot der Stunde zwischen den einzelnen Professionen ist, sollte hierüber auch im Hinblick auf den berufsständischen Selbstverwaltungsgedanken näher nachgedacht werden.
Dies könnte Sinn machen, während demgegenüber die Schaffung neuer bürokratischer Strukturen unbedingt zu vermeiden sind. Berufspolitisch mag die Etablierung einer Pflegekammer erwünscht sein, aber nicht alles, was berufspolitisch erstrebenswert ist, muss zwangsläufig in neue Parallelstrukturen münden.
Die berufspolitische Seele der Funktionäre wird es verkraften müssen, wenn sich in der Diskussion über das Ob einer Pflegekammer auch Skeptiker zu Worte melden. Zu befürchten ist in erster Linie der Aufbau neuer hierarchischer Strukturen, bei denen dann Pflege-Funktionäre die Aufgabe übernehmen, für die Basis „zu denken“. Diese „Demokratie der Pflege im Kleinen“ ist der erste Schritt zu einer anmaßenden und bedenklichen Exklusivität der Funktionäre, Sachwalter in berufspolitischen Fragen der Zwangsmitglieder werden zu können.
Lutz Barth