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Pflegekammern – Wahlprüfsteine?

12.01.200917:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pflegekammern – Wahlprüfsteine?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Thomas Hommel hat sich ganz aktuell in der Ärzte Zeitung v. 12.01.09 dem Thema der Verkammerung der Pflegeberufe angenommen. Er hätte allerdings seine Überschrift mit einem Fragezeichen versehen sollen, zumal aus der Sicht der Pflegenden die Frage nach der Notwendigkeit einer Pflegekammer wohl derzeit noch nicht entschieden ist, mal von den Berufsverbänden abgesehen, die eine relativ geringe Anzahl von Berufsangehörigen repräsentieren. In der Tat ist die Frage, ob wir Pflegekammern bedürfen, zunächst rein politisch zu entscheiden. Zwingende Gründe, diese jeweils auf Länderebene zu institutionalisieren, bestehen indes nicht. Insbesondere das "entscheidende Argument" trügt, wenn jemand ernsthaft meint, glauben zu müssen, dass allein in einer Verkammerung - verbunden mit einer leidigen Zwangsmitgliedschaft - ein nachhaltiger Beitrag zur "Qualität" resp. zur Patientensicherheit geleistet wird. Maßgeblich ist vielmehr eine grundsolide theoretische und fachpraktische Ausbildung, die auch ohne (!) eine Kammer stets zu gewährleisten ist. Qualifikationsvorsprünge lassen sich durch eine Institutionalisierung nicht ohne weiteres erkennen und die Pflegekammern sind für sich genommenen mit ihrem dann zu bewältigenden Bürokratismus kein Garant für eine praxisnahe Ausbildung. Überdies drohen basisdemokratische Legitimationsdefizite, so dass einige wenige Funktionäre meinen, für eine große Gruppe von Zwangsmitgliedern sprechen zu müssen, obgleich diese im Zweifel eine andere Auffassung hegen.



Nach diesseitiger Auffassung überwiegen die Nachteile einer Verkammerung und insofern wäre es zumindest in der Debatte mehr als redlich, darauf hinzuweisen, dass keine (verfassungs-)rechtlichen Gründe dafür streiten, dass nunmehr auf Landesebene die Kammern zu errichten seien. Konkrete berufspolitische Visionen der besonders engagierten Funktionäre sollte im Übrigen nicht dazu dienlich sein, gleichsam zum Wahlprüfstein erhoben zu werden. Dieser "Wahlprüfstein" bedeutet wohl eine mehr oder minder ernst gemeinte "Wahlbeeinflussung", die so weder geboten, geschweige denn zu akzeptieren ist. Die Berufsverbände sollte diesbezüglich zunächst weitere Überzeugungsarbeit bei ihren künftigen Mitgliedern leisten und nicht darauf setzen, dass ihren Visionen folgend die Politiker nunmehr den Weg für eine "Zwangsmitgliedschaft" ebnen.

So gewinnt man/frau zwar mit einem "Schlag" ein ungeheures "Mitgliederpotenzial" - wenngleich hierbei nicht ausgeschlossen ist, dass die "verkammerten Zwangsmitglieder" aufbegehren werden.

Lutz Barth

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