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Pflegekammern - Ohne Zwang geht wohl nichts?

10.03.200908:33 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Pflegekammern - Ohne Zwang geht wohl nichts?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Im aktuellen DPR-Newsletter (in: Heilberufe – das Pflegemagazin, Nr. 3.2009 können wir nachlesen, dass künftig die Registrierung der beruflich tätigen Pflegekräfte durch eine eigens hierfür gegründete GmbH erfolgen wird. Dies ist zwar für sich genommen unspektakulär, bedient man/frau sich hier zum Zwecke der Registrierung einer rechtlichen Organisationsform, die sich in vielen Bereichen einer gewissen Beliebtheit erfreut.



Weitaus aufschlussreicher dürfte da schon der Hinweis in der Pressemitteilung des DPR v. 06.03.09 sein, wonach aktuell 8.790 Pflegefachkräfte im Register erfasst sind (Quelle: DPR, PM v. 06.03.09)

Nachdenklich muss überdies stimmen, wenn Franz Wagner in der Pressemitteilung des DPR v. 06.03.09 mit den Worten: "Ziel der Registrierungsinitiative ist es, den Gesetzgeber zu einer verpflichtenden Registrierung zu bewegen" zitiert wird.

Nehmen wir zunächst unkommentiert die Aussage von Rolf Höfert in seinem Statement zur Notwenigkeit der Kammern im DPR-Newsletter 02/2009 zur Kenntnis, wonach die Pflegekammern viele sinnvolle Aufgaben hätten, so verwundert nicht, dass er hierzu u.a. auch die Aufgabe der Registrierung beruflich Pflegender zählt.

Spitzbübisch darf denn auch kritisch nachgehakt werden: wenn in der Registrierung beruflich Pflegender eine der Aufgaben der Kammern erblickt wird, fragt sich natürlich der interessierte Beobachter, warum bei einem unterstellten Organisationsgrad der Pflegenden von ca. 12% gegenwärtig sich nur 8.790 Pflegefachkräfte haben freiwillig registrieren lassen?

„Mit der Gründung der GmbH haben die im Pflegerat zusammengeschlossenen Verbände die Voraussetzung geschaffen, die Erfolgsgeschichte der Registrierung fortzusetzen“, so Peter Bechtel im aktuellen DPR-Newsletter und darf da kritisch weiter nachgefragt werden, warum die Erfolgsgeschichte in dem Newsletter nicht (!) mit Zahlen hinterlegt wurde?

Ohne Frage: Bei einer Verkammerung der Pflegeberufe käme es hierauf nicht mehr entscheidend an, denn die Pflegenden würden gleichsam Zwangsmitglieder werden, so dass es auf die Freiwilligkeit der Berufsangehörigen nicht mehr ankommt.

Immerhin darf aber die Zahl der aktuell Registrierten als ein Indiz für die diesseitige These herhalten, wonach wohl das Engagement der weitaus überwiegenden Pflegemitarbeiter mit Blick auf eine Verkammerung eher als bescheiden zu werten ist.

Vielleicht kann hier jemand zur Orientierung beitragen und diesen – so glaube ich – handfesten Widerspruch zur „Heimat von 1,2 Millionen Pflegenden“ auflösen.

Da kann es natürlich auch aus der Sicht der Berufsverbände und dem DPR „Sinn“ (?) machen, auch zunächst als Minimalziel den Gesetzgeber zu bewegen, eine Registrierung verpflichtend (!) einzuführen.

Mir scheint, dass es wohl ohne Zwang nicht geht, meine Damen und Herren vom DPR!

Hier würde ich mir zunächst berufspolitische Überzeugungsarbeit wünschen, bevor die „große Keule“ von der Zwangsregistrierung und Zwangsmitgliedschaft geschwungen wird!

Ungeachtet dessen darf darauf hingewiesen werden, dass auch im aktuellen DPR-Newsletter Nr. 03.2009 erneut das Rechtsgutachten von G. Igl dafür Pate steht, dass die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft der Pflegeberufe verfassungsrechtlich möglich sei.

Nun – in der Tat ist vieles möglich, auch verfassungsrechtlich. Zu fragen ist allerdings, ob es sinnvoll ist, Pflegekammern zu errichten, zumal die Pflichtmitgliedschaft durchaus als ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Pflegenden gewertet werden kann.

Ob diese Eingriffe von den beruflich Pflegenden hingenommen werden wollen, mögen diese natürlich in erster Linie selbst entscheiden, wobei aber hier nicht verabsäumt werden soll, darauf hinzuweisen, dass die verfassungsrechtliche Wertung Igls – je nach Grundrechtsverständnis und freilich Interpretation – nicht ohne Weiteres „verpflichtend“ ist.

Angesichts der Aktualität des Themas haben wir vom IQB hierzu einen Blog eingerichtet - Brauchen wir in Deutschland Pflegekammern? - Aktuell und brisant!

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link:

http://blog-pflegekammern.iqb-info.de/

Lutz Barth

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