(openPR) und seiner Verbände dürfte beredtes Zeugnis dafür sein, dass der DPR offensichtlich nicht gewillt ist, die von ihm vollmundig angekündigte Debatte über die Frage nach der Notwendigkeit von Pflegekammern nachhaltig zu führen.
Nun hat zwar die Öffentlichkeit und freilich auch hier der Unterzeichnende keinen Anspruch darauf, dass konkrete Mitgliederzahlen benannt werden, aber das „Schweigen“ lässt auf eine nicht gerade förderliche Diskussionskultur des DPR schließen. Offensichtlich sind (kritische) Nachfragen unerwünscht, könnten diese doch ein wenig die Euphorie und die selbstgefällige Darstellung in den Medien eindämmen, zumal es ein offenes Geheimnis ist, dass in aller Regel eine Geheimniskrämerei betrieben wird, wenn beim DPR um entsprechendes Zahlenmaterial nachgefragt wird.
Ein jeder von uns mag hieraus seine Schlüsse ziehen; für mich allerdings wird zunehmend klarer, dass der DPR mit seinem berufspolitischem Engagement wohl weiß, dass er mit Blick auf die Pflichtmitgliedschaft der Pflegenden in einer gewünschten Kammern eben nicht (!) die Mehrheit der beruflich Tätigen hinter sich hat.
Insofern ist das Engagement des DPR und der ihm angeschlossenen Verbände rein privater Natur, das einer basisdemokratischen Legitimation entbehrt.
Als streitbarer Zeitgenosse möchte ich denn hier provozierend ein Beispiel anführen: Der DPR unterscheidet sich organisationsrechtlich zunächst nicht von einem privaten Taubenzüchterverein. Auch diese in unterschiedlichen Regionen tätigen Vereine könnten auf die Idee kommen, sich in einem nationalen Taubenzüchterverein zu vereinigen und um einen öffentlich-rechtlichen Status als Körperschaft werben. Dies insbesondere in Kenntnis des Umstandes, dass im Zweifel der Bundestaubenzüchterverein eine Aufgabe allerersten Ranges – die auch im Gemeinwohlinteresse zu liegen scheint – wahrnehmen könnte und zwar immer in den Zeiten, wo die Deutsche Bundespost meint, streiken zu müssen. Neben den privaten Zustellern würde dann dem Taubenzüchterverein die eminent wichtige Aufgabe zukommen, während der streikbedingten Ausfalltage die Briefbeförderung zu übernehmen.
Sollten Sie nun, verehrte Leserinnen und Leser, Unmut über meine Zeilen verspüren, kann ich Ihnen dieses nicht verdenken; aber mit Verlaub: wo liegt das Problem, dass der DPR seit Jahren beharrlich Auskünfte über konkretes Zahlenmaterial schlicht verweigert, zumal auch in dem neuerlichen Gutachten von dem Kieler Rechtswissenschaftler Igl wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass „die Befürworter einer Verkammerung … mittlerweile in der Überzahl zu sein (scheinen), auch was die Befürworter außerhalb der Pflegeberufe angeht.“ (so Igl in seinem Rechtsgutachten Öffentlich-rechtliche Regulierung, 2008, S. 102).
„Dem Deutschen Pflegerat gehören zurzeit 14 Berufsorganisationen der Pflege an. Damit erreicht der Deutsche Pflegerat einen verhältnismäßig hohen Grad an Repräsentativität“ so Igl weiter (S. 103).
Darf daran erinnert werden, dass so manche Berufsorganisationen, die hier erwähnt werden – wie etwa der VPU – kaum mehr als 30 Mitglieder zählen?
Es ist mehr als redlich, wenn also konkrete Zahlen benannt werden und es höchst ärgerlich, wenn in der Öffentlichkeit oder in der Fachwelt in einschlägigen Publikationen der Eindruck durch eine mehr oder minder geschickte Rhetorik entfaltet wird, wonach der DPR gleichsam die Berufsgruppe der Pflegenden repräsentiert.
Die seltsame anmutende, aber eigentlich nicht vornehme Zurückhaltung des DPR in Sachen Transparenz und redlicher Informationspolitik gibt Raum zu allerlei Spekulationen, die für sich genommen zwar ebenfalls als unwissenschaftlich zu bezeichnen wären (wie hier das Beispiel vom Taubenzüchterverein), aber in der Sache vielleicht einen Fingerzweig darauf hin liefern, dass das „Schweigen“ des DPR und seiner Verbände rational nicht (!) nachvollziehbar ist.
Mehr zur Frage der Notwenigkeit von Pflegekammern erfahren Sie im neu eingerichteten BLOG unter >>> http://blog-pflegekammern.iqb-info.de/













