(openPR) Berlin, 13. Dezember 2007 - Der DGB ist zum wiederholten Mal vor dem Berliner Arbeitsgericht mit seinem Antrag gescheitert, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) die Tariffähigkeit abzusprechen.
„Der DGB wird aus Schaden offenbar niemals klug“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), Peter Mumme, am 13. Dezember 2007 in Berlin. „Das war nun schon der dritte Versuch des DGB, der CGZP durch das Berliner Arbeitsgericht die Tariffähigkeit absprechen zu lassen. Jedes Mal ist dieser Antrag jedoch abgelehnt worden oder wurde vom DGB zurückgezogen.“
Auch bei der heutigen Anhörung zog der DGB wieder seine Anträge zurück, weil er in dem Verfahren zur Tariffähigkeit der CGZP gar nicht antragsberechtigt ist, da er als Dachverband selbst keine Tarifverträge abschließt. „Das müsste dem DGB eigentlich bekannt gewesen sein“, kommentierte RA Dr. Mark Lembke, LL.M., der den AMP in dem Verfahren vertritt. „Die Anträge des DGB waren zumindest aus juristischer Sicht etwas überraschend.“
In der Sache selbst hat das Berliner Arbeitsgericht heute keine Entscheidung getroffen. Es ist zu erwarten, dass der Vorsitzender Richter den über 170 am Verfahren Beteiligten noch die Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme einräumt und eine mögliche Entscheidung auf das nächste Jahr vertagt. Die Vertreter der CGZP sowie deren Tarifpartner betonten, dass die CGZP eine Spitzenorganisation ist, zu deren satzungsmäßiger Aufgabe es gehört, für die Zeitarbeit Tarifverträge im eigenen Namen abzuschließen. Diese Aufgabe habe sie in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt und sei daher tariffähig und für die Zeitarbeit tarifzuständig.







