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Abmahnwelle durch RA Rasch wegen Internettauschbörsen geht unvermindert weiter

16.11.200711:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abmahnwelle durch RA Rasch wegen Internettauschbörsen geht unvermindert weiter
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(openPR) Nach wie vor versendet die Kanzlei Rasch im Auftrag der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), dies ist der Weltverband der Phonoindustrie, nach eigenen Angaben pro Monat zwischen 3000 und 5000 (!) Abmahnschreiben, bei denen die angeblichen „Täter“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine„Vergleichssumme“ von nicht selten bis zu 5.000 € bezahlen sollen.



Insgesamt wird in den Medien bereits von über 40.000 Abmahnungen gesprochen, die bereits versandt wurden. Doch Hilfe naht!

Das Amtsgericht Offenburg hat zwischenzeitlich die Rückverfolgung von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt. Die Anfragen der Staatsanwaltschaft seien nicht zulässig, da der Tausch von einigen wenigen Musikdateien der Bagatellkriminialität zuzuordnen sei.

In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenes Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.

Es stehen, wie Sie sehen, im Rahmen der anwaltlichen Interessenvertretung über den BSZ® e.V. etliche Einwendungen zur Verfügung, mit deren Hilfe sowohl das Straf- als auch ein Zivilverfahren gegen Betroffene vermieden werden kann. Die konkrete Beurteilung hängt jedoch immer auch vom Einzelfall ab.

Der BSZ® e.V. hat in Absprache mit Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Fischer Witteck in Aschaffenburg, welcher eine Vielzahl von Betroffenen anwaltlich gegen die Kanzlei Rasch aus Hamburg vertritt auf der Webseite www.fachanwalt-hotline.de ein Online-Anmeldeformular eingestellt, um schnelle Hilfe für Betroffene bereit zu stellen.
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,173

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Der BSZ® e.V. Anti-Abmahn-Service hilft sofort in folgenden Fällen:

Wettbewerbsrecht:
Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungs-, Auskunfts-, Kosten- und Schadensersatzansprüchen),
Abmahnungen,
einstweilige Verfügungen,
Klagen.

Urheberrecht:
Beratung und Vertretung bei Lizenzverträgen und bei der Auseinandersetzung um Lizenzen,

Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungsansprüche, Auskunfts-ansprüche, Kosten- und Schadensersatzansprüche), z.B. in Folge von Musik- und Filmdownloads,

Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen und deren Abwehr

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