(openPR) Die Abmahnwelle e. V. hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, in der sich der Verein dafür ausspricht, eine gesetzlich akzeptable Regelung des Abmahnvorgangs zu erreichen. Die Abmahnwelle e. V. ist nach mehrjähriger Forschungsarbeit zum Ergebnis gelangt, dass eine brauchbare Regelung, um den Abmahnmißbrauch einzudämmen, bislang nicht existiert und das Abmahnunwesen allen andersartigen Beteuerungen zum Trotz immer weiter ausufert. Es fehlen klare, eindeutige Regelungen, um Abmahnungen auf echte Wettbewerbskonflikte einzuschränken und den Abzockern im Web den Boden zu entziehen.
Die Abmahnwelle e. V. spricht sich nicht gegen das Instrument der Abmahnung als solches aus, das ursprünglich ja gerade eingeführt wurde, um Betroffenen unnötige Gerichtskosten einzusparen, sondern gegen dessen Pervertierung. Heute wird gerade über moderne Bürotechnik und dem Internet mit Serienabmahnungen auf geradezu kriminelle Weise hohe Summen verdient. Das Ausstellen überhöhter Anwaltsrechnungen schon für einen ersten Hinweis muss ein Ende haben, derartige Vorgehensweisen dürfen erst bei wiederholten Verstößen oder nachweisbarer Nichtreaktion eines Abgemahnten zulässig sein. Allerhöchsten dürfte ein Betrag in Höhe der Mindestberatungsgebühr zulässig sein. In diese Richtung geht jetzt ja zum Beispiel die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf.
Nach fünfjähriger Forschungsarbeit und der Auswertung von über 12.000 Abmahnungen kann die Abmahnwelle e. V. belegen, dass zur Eindämmung des Abmahnwahns nur eine strikte, gesetzliche Regelung geeignet ist. Leider nutzen die Gerichte die ja durchaus vorhandenen Möglichkeiten, auf Missbrauch zu entscheiden, nur unzureichend. Das Abmahnunwesen weitet sich daher ständig weiter aus und bedroht zunehmend die Wirtschaftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit Hilfe von Abmahnungen wird auch das Recht auf freie Meinungsäußerung erfolgreich torpediert und jugendliche Internetnutzer kriminalisiert und in die Schuldenfalle getrieben.
Eine mögliche Alternative zur heutigen Abmahnsituation wären z. B. Regelungen zum Nachweis der Mitbewerbereigenschaft. Diese lassen sich leicht über Anzeigenrechnungen, Einkaufsrechnungen und Umsatzsteueranmeldungen belegen. Auch die Vertragsstrafenregelung muss überdacht und - auf die Einzelsituation bezogen – gesetzlich geregelt werden. Hier ist es besonders nach der Euroumstellung zu nicht unerheblichen Steigerungen häufig um 100 % und mehr gekommen, das selbst bei Minigewerbetreibenden. Urheber- oder markenrechtliche Abmahnungen gegen Privatpersonen sollten nur unter strikter Kostendeckelung möglich sein.
Um eine Änderung der derzeitig unerträglichen Abmahnsituation zu erreichen, haben wir eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die eine Regelung der Abmahnung im UWG erreichen soll.
Links zu den Anlagen
http://abmahnwarner.de/archiv/Petitionsformular.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/AbmahnungenHansHauser.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage1.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage3.pdf
Abmahnwelle e. V.
Claus Müller 1. Vorsitzender
http://www.abmahnwelle.de
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