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Mitbestimmung 2010 / Stubenhocker werden zu Online Aktivisten

16.09.201018:32 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Mitbestimmung 2010 / Stubenhocker werden zu Online Aktivisten

Das Internet – bisher hauptsächlich genutzt als Recherche Medium - wird zukünftig immer mehr Medium zur politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme. Online-Foren wie Facebook, X-ing etc. werden Multiplikatoren zur Meinungsbildung. Im Frühjahr 2010 nutzen in Deutschland 49 Millionen Menschen das Internet . Das ist ungefähr die gleiche Anzahl von Menschen, die sich an der Wahl 2009 beteiligten.



Auch deshalb hat der Deutsche Bundestag 2005 damit begonnen eine Plattform zur Bürgerbeteiligung einzurichten. Das erste System aus Schottland war den deutschen Bedürfnissen und Anforderungen noch nicht gewachsen.
Seit Oktober 2008 hat der Bundestag ein eigenes System, dass den BürgerInnen die Möglichkeit zur Einflussnahme bietet.

Auf der Plattform des Deutschen Bundestages haben sich seit Systemstart über 750 Tausend Menschen registriert, um entweder eine Petition mitzuzeichnen und oder sogar eine eigene einzustellen.

Unterschieden werden hier Einzelpetitionen und öffentliche Petitionen.

„Mit einer Einzelpetition können Bürger individuelle Bitten oder Beschwerden - aber auch solche von allgemeinem Interesse - für sich selbst oder einen anderen vortragen.

Mit einer Öffentlichen Petition können Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, eingereicht werden. Sie werden entsprechend der „Richtlinie öffentliche Petitionen“ nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort von interessierten BürgerInnen mitgezeichnet und diskutiert werden.

Wird eine solche Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petitionseinreicher (Petent) wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Ab dem Ende der Diskussions- und Mitzeichnungsphase bis zur Entscheidung durch den Deutschen Bundestag werden z. B. Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt, um die Petition vernünftig bewerten zu können.“ (Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=faq#faq_1)

In Deutschland ist die „Wahl“ bisher das klassische Mittel zur politischen Einflussnahme. – Doch das Interesse und die Wahlbeteiligung sinken seit Jahren kontinuierlich. Das könnte sich in Zukunft ändern. Immer mehr Menschen nutzen das Internet als Medium, um gemeinsam Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen.

Von 82 Millionen Einwohnern dürfen in Deutschland 62,2 Mio. Menschen wählen, von denen wiederum aber nur 70,8 % (d.h. 44 Mio. Menschen) tatsächlich zur Wahl gehen.

Während im Vergleich zum Jahr 2005 die Wahlbeteiligung um fast 7% weiter gesunken ist, steigen die Nutzerzahlen im Internet dagegen stetig. Der deutsche Bundestag verzeichnet im Schnitt zwischen ein und zwei Millionen Seitenaufrufen am Tag . Tendenz steigend.

Viele Menschen misstrauen noch der „neuen Plattform“ im WWW. Andere dagegen nutzen Sie, um direkten Einfluss auf politische Prozesse und Entscheidungen nehmen zu können.
Wichtig dabei ist – diese Plattform dient nur der Meinungsbündelung und Öffentlichkeitsarbeit. Entschieden wird darüber später vom Bundestag bzw. dem Petitionsausschuss.

Anfang Mai 2009 zum Beispiel reichte Franziska Heine eine Petition mit folgendem Thema ein:
Petition: „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“.
„Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.“

– Ergebnis: Die Petition wurde von 134.015 Bundesbürgern „mitgezeichnet“.

Offiziell befindet sich die Petition noch in der Prüfung durch den Deutschen Bundestag – doch konnte die Petitions-Stellerin Frau Heine das Anliegen bereits im Bundestag vortragen und auch die Regierung hat eingelenkt. Aktuell wird die Regierung eher dem ebenfalls in dem Gesetz verankerten Grundsatz "Löschung vor Sperrung“ folgen. Ein neues Gesetz dazu sei in Abstimmung und Planung.

Aktuell beschäftigt die Bürger und die Internetgemeinden die Petition zur „Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke“.

Mitte August stellte Jörg Zwosta, 1. Bürgermeister a.D., und Vorstand der Mittelbadischen Energiegenossenschaft aus Baden-Baden eine Petition zur „Einhaltung der Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023.“

Mit der Petition wird gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die mit den Stromversorgern abgeschlossenen Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023 eingehalten werden.

Seit sieben Tagen ist diese Petition online und täglich zeichnen mehr Menschen mit und unterstützen den Aufruf gegen eine Laufzeitverlängerung. Aktuell sind es über 4.000 Menschen, die sich dazu öffentlich bekennen – im Schnitt eine Mitzeichnung pro Minute.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13587

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