(openPR) Gegen die Stimmen der Opposition beschloss der Deutsche Bundestag am 9. November 2007das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG. Zentraler Bestandteil ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung.
Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern. Durch diese Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten – ein einschneidendes Gesetz! Ende der Privatsphäre?
Und da stimmt es bedenklich, dass 22 Mandatsträger der CDU und 37 der SPD, also insgesamt 59 Mandatsträger der Regierungsparteien nicht an dieser Abstimmung teilnahmen (www.abgeordenetenwatch.de).
Kein geringerer als Peter Schaar, seit 2003 Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit skizziert in seinem bereits im September 2007 bei Bertelsmann erschienenen Buch »Das Ende der Privatsphäre – Der Weg in die Überwachungsgesellschaft« wie sich demokratische Staaten aus Angst vor Angriffen von außen und vor den eigenen Bürgern zu Überwachungsgesellschaften entwickeln. Ohne unser Wissen werden immer mehr Daten von uns im Internet gesammelt, zu »Profilen« verarbeitet und zu wirtschaftlichen und Informationszwecken ausgewertet. Passdaten sollen weitergegeben werden, private PCs werden von Geheimdiensten durchsucht. Ein brisantes Gemisch, das unsere Demokratie im Kern bedroht.
Der Autor weist unter anderem darauf hin, das »Schatten der Vergangenheit« aufleuchten, indem er darauf aufmerksam macht, dass »hierzulande die Erinnerung an gleich zwei totalitäre Überwachungsstaaten - an das Nazi-Regime und an die DDR – noch lebendig ist.«
Dazu Horst Grenz, Leiter des Flensburger Instituts50plus: »Vermehrt kritisieren Angehörige der Generation 50plus einen unsensiblen und unkritischen Umgang mit unserem garantierten Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Artikel 5 Grundgesetz.«Weitere Informationen: Institut50plus www.instititut50plus.de, www.cbertelsmann.de und www.abgeordnetenwatch.de





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