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Kinderarbeit im Hause Ermakova?

20.10.200723:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kinderarbeit im Hause Ermakova?
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(openPR) Nach dem Auftritt der siebenjährigen Anna Ermakova auf der Düsseldorfer Schönheitsmesse „Beauty“ wurde der Geschäftsführerin der Kosmetikfirma nun ein Bußgeld in Höhe von EUR 1.315,95 auferlegt. Die Schülerin und Tochter von Boris Becker führte dort Kindernagellack vor.

Da für den Werbeauftritt der kleinen Anna keine Sondergenehmigung erteilt wurde, handelte es sich nach Ansicht der Behörden um illegale Kinderarbeit.

Diese ist in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Kinder unter 15 Jahren dürfen nach § 5 Abs. 1 JArbSchG nicht arbeiten. Ausnahmen können nach § 6 Abs. 1 JArbSchG genehmigt werden. Danach hätte Anna Ermakova drei Stunden auf der Messe auftreten dürfen, falls eine Genehmigung beantragt worden wäre.

Ob Kinderarbeit vorlag muss nun ein Richter entscheiden.

GDS Dr. Krieg & Kollegen
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