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Neuer EU-Vertrag enthält auch Schutz der Tiere

19.10.200713:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressemitteilung Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Datum: 18.10.2007

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die heutige Einigung der Staats- und Regierungschefs der EU auf den neuen „EU-Reform-Vertrag“. Dieser beinhaltet den Schutz der Tiere in dem Wortlaut*, wie er für die gemeinsame Verfassung vorgesehen war. Der Verband hatte sich in einer EU-weiten Kampagne für die Festschreibung des Tierschutzes in die Verfassung eingesetzt. Mit dem Vertragswerk wird jetzt die Basis zu einem wirksameren Tierschutz in der EU gelegt.

„Das ist ein großer Erfolg, der Grundstein für einen größeren Schutz der Tiere ist jetzt gelegt!“, freut sich Dr. Kurt Simons, Vorsitzender Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Wenn das neue Vertragswerk in Kraft trete, seien EU und Mitgliedstaaten durch den EU-Vertrag gefordert, Tiere als fühlende Wesen bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen.

„Letztlich wird aber erst eine veränderte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Tiere den tatsächlichen Erfolg der Aufnahme des Tierschutzes in den EU-Reformvertrag belegen“, so Simons. Erfahrungsgemäß stelle sich dies nicht automatisch ein, sondern Tierrechtler und Tierschützer seien erneut unermüdlich gefordert, den Anspruch der Tiere in Konfliktfällen durchzusetzen.

Der Bundesverband hatte seit 2003 in seiner Internet-Plattform www.animals-constitution.info zu Unterschriften für die Aufnahme des Tierschutzes in das damals noch EU-Verfassung genannte Vertragswerk aufgerufen.

*Wortlaut des Artikel III-121:
"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

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