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Bundesrat positioniert sich zur Tierversuchs-Richtlinie

13.02.200915:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundesrat hat heute Stellung zum Entwurf der geänderten EU-Richtlinie zum Schutz von Tieren im Versuch (Bundesratsdrucksache 873/08) genommen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist enttäuscht, dass die Bundesländer nicht für ein Verbot aller Affenversuche in der EU eintreten wollen. Lediglich Experimente an Menschenaffen will die Länderkammer – anders als der Entwurf– verboten wissen, weil sich bei der HIV- und Malaria-Forschung Schimpansen als ungeeignet erwiesen hätten. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat gegen die im Richtlinienentwurf vorgesehene Veröffentlichung von Tierversuchsergebnissen sowie eine rückwirkende Bewertung von Tierversuchen ausgesprochen.

Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte bietet der Richtlinienentwurf trotz des fehlenden Verbots aller Affenexperimente deutliche Fortschritte im Vergleich zur jetzt gültigen Richtlinie. So werde die ethische Bewertung der Tierversuche deutlich aufgewertet. Die Genehmigungsbehörden sollen hierzu eigens Sachverständige einsetzen.

Die vorgesehene rückwirkende Bewertung und Veröffentlichung von Tierversuchen soll bei Primatenversuchen zwingend erfolgen, bei anderen Tierarten entscheidet hierüber die jeweilige Genehmigungsbehörde. „Bisher erfolgte keinerlei Auswertung, ob der einzelne Tierversuch überhaupt zu Ergebnissen geführt hat“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Verbandes, “Diese Auswertung ist aus wissenschaftlicher Sicht und aus Tierschutzgründen unverzichtbar. Auch die Veröffentlichung der Ergebnisse muss in unserer Demokratie selbstverständlich sein. Immerhin stehen Tierversuche im öffentlichen Interesse. Die Position des Bundesrates ist kurzsichtig“.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die heute beschlossenen Empfehlungen im Ministerrat der EU zu vertreten. Bevor die neue Versuchstierrichtlinie in Kraft tritt, müssen EU-Ministerrat und EU-Parlament zustimmen.

Die EU-Richtlinie 86/609 setzt Mindeststandards für Tierversuche und entscheidet damit über Leben und Tod von Millionen von Tieren in der EU. Sie stammt aus dem Jahr 1986 und bedarf dringender Überarbeitung. Denn z. B. kommen gentechnisch veränderte Tiere bislang nicht vor. Insgesamt wurden 2007 bundesweit über 2,6 Millionen Tiere in Experimenten eingesetzt. EU-weit sind es nach jüngsten Zahlen aus 2005 jährlich mehr als 12 Millionen Tiere.

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