(openPR) Als schwarzer Mensch habe ich schon wieder dieses unangenehme Gefühl im Bauch, dass das Problem „Fremdenfeindlichkeit“, „Fremdenhass“ oder „Ausländerfeindlichkeit“ nach dem neuen brutalen Angriff auf acht Inder in Mügeln/Sachsen, erneut zu lauten und empörten Reaktionen des Entsetzens und Bedauerns von Politikern und Justiz führen wird – geführt hat –, ohne dass sich wirklich etwas ändern wird.
Ich bin erstaunt und bekümmert, wie die gleichen Abläufe der Reaktionen der zuständigen Behörden, regionale, Landes- und Bundespolitiker und sogar Kirchenführer nach solchen Verbrechen zu erleben sind.
Was sind die Gründe? Will man hier, wie auch in manch anderen Ländern, den gesellschaftlich verankerten Rassismus nicht wahrhaben? Schon allein die vom Verfassungsschutz veröffentlichte Zahl von über 20% Anstieg der Gewaltakte gegenüber Schwarzen und Menschen mit Migrationshintergrund seit Anfang 2007, sollte der Anlass sein, dieses Problem als „dringend“ einzustufen. Solange von deutschen Staatsbürgern Ausrufe wie „Ausländer raus!“ und „dies ist national befreites Gebiet!“ zu hören sind, kann man sich hier als demokratisch fühlender Mensch – In- oder Ausländer, Tourist oder Investor – einfach nicht wohlfühlen.
Der Vorschlag von Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, die Zuständigkeit für den Kampf gegen Rechts vom Familienministerium ins Innenministerium zu verlagern, ist meines Erachtens richtig. Familienministerin Ursula von der Leyen sollte diesen Vorschlag erneut überdenken, denn die Zeit drängt.
Ein Freund, der afro-deutsche Tahir Della, Leiter der Zweigstelle München „Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V.“ bringt es auf den Punkt mit vier Fragen und anschließender Feststellung:
1. Warum kommen noch immer rassistische Straftäter mit vergleichsweise milden Urteilen davon?
2. Wieso werfen sich Menschen, die offensichtlich nicht von Rassismus betroffen sind, in öffentlichen Diskursen gegenseitig Argumentationsbälle zu, während Menschen mit Rassismus-Erfahrungen bestenfalls ihre Opferrolle ausfüllen dürfen, aber nicht als fachlich kompetente Gesprächspartner angefragt und anerkannt werden?
3. Weshalb legt das Bildungssystem keinen Wert auf eine längst notwendige Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte?
4. Wieso fällt es so schwer, rassistische Begriffe und Bilder aus Schulbüchern zu entfernen?
Als Amerikaner komme ich aus einem Land, in dem dieses Problem auch heute leider noch allgegenwärtig ist. Ich habe immer gehofft, dass Deutschland nicht den gleichen Fehler macht, wie zu viele US-Politker und Gesellschaftsführer sowie die Bürger: Über die Jahrzehnte das Problem „Rassismus“ zu verharmlosen und nicht konkret anzugehen. Die traurigen Resultate sind heute in der US-Gesellschaft deutlich sichtbar.
Tahir Della:
„Rassismus darf keine medienwirksame Eintagsfliege bleiben, sondern muß zum gesellschaftlich relevanten Dauerthema werden.“
Ich stimme dem Mann zu. Es wäre schön jemanden wie ihn z.B. in TV-Talkrunden öfter zu Wort kommen zu lassen.
Ron Williams
Sänger, Schauspieler, Entertainer
Schirmherr „Stiftung Leben ohne Rassismus“
Träger des Bundsverdienstkreuzes
verliehen für sein Engagement gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Stiftung "Leben ohne Rassismus"
Ron Williams, Schirmherr, Tel. 089 226846
www.nrwgegendiskriminierung.de
www.ron-williams.de
c/o
Hartmut Reiners,
Vorsitzender des Stiftungsbeirates
Postfach 21 04 36
47026 Duisburg
Im Stiftungsbeirat vertretene Organisationen
•Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., Tel.: 0203 28 48 73
•Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V. /Anti-Rassismus-Telefon
Tel.: 0201 23 20 60
•Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., Köln Tel.: 0221 51 01 84 7
•Pädagogisches Zentrum Aachen
Tel.: 0241 49 00 0
•Planerladen e.V., Dortmund
Tel.: 0231 83 32 25
•ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V.
Tel.:0201 20 53 9
•Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V., Siegen
Tel.: 0271 38 78 30
Stiftung "Leben ohne Rassismus"
Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ bietet von Diskriminierung Betroffenen Unterstützung in Form von Zuschüssen zu möglichen Prozesskosten und in Form von Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsprozessen. Betroffene können hierzu formlos einen Antrag bei der Stiftung stellen.















