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Volksverhetzung eine jugendtypische Verfehlung?

27.11.200715:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thema: Rechtsextremismus / Amtsgericht Oschatz / Mügeln

Datum: 27. 11. 2007

Das Amtsgericht Oschatz hat einen 18-Jährigen zu 600 Euro verurteilt, der am 19. August in Mügeln bei der Hatz auf Inder beteiligt war. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Der 18-Jährige wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Beim Strafmaß ließ das Gericht Milde walten. Man ging davon aus, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte.

Wenn Volksverhetzung eine jugendtypische Verfehlung ist, dann muss es schlimm stehen um die Jugend. Noch wirrer aber muss es in den Köpfen der Richter zu gehen, die das ernsthaft meinen.

* * *

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