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Mindestlohn - Wie halten es andere EU-Länder mit der Untergrenze?

20.08.200701:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 20. August 2007 - Die Einführung eines generellen Mindestlohns zählt zu den Dauerbrennern der politischen Debatte in Deutschland. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, daß im weitaus größten Teil der EU-Staaten diese Diskussion bereits ausgestanden ist. 20 Länder haben teilweise schon vor längerer Zeit einen branchenübergreifenden Sockelbetrag festgelegt, der regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung und Kassenlage angepaßt wird.

Wieviele Beschäftigte dort jeweils zum Mindestlohn arbeiten, wer diesen bestimmt und welche Summe die betroffenen Arbeitnehmer in ihrer Lohntüte erwarten können, läßt sich einem aktuellen Überblick entnehmen, den der Berliner Verlag Europa-Kontakt in seinem unter www.europa-kontakt.de frei zugänglichen Dienst „Europanorama“ veröffentlicht hat. Dabei werden teilweise gravierende Unterschiede erkennbar. So werden in Spanien und Malta lediglich 0,8% bzw. 1,5% der Arbeitnehmer mit dem Mindestbetrag entlohnt, während dieser Anteil in Bulgarien und Frankreich bei über 16% liegt. Noch weiter klafft die Schere bei der Höhe der Entgeltuntergrenze auseinander. In den alten EU-Ländern, die entsprechende Regelungen kennen, markiert Luxemburg mit 1.570 EUR/Monat das obere Ende der Skala, und mit Ausnahme von Spanien und Portugal - dort sind es 666 EUR bzw. 470 EUR - wird nirgendwo weniger als 1.200 EUR gezahlt.

Die Kollegen in den 12 neuen Mitgliedstaaten müssen sich meist mit weit weniger begnügen. Das Schlußlicht bildet Bulgarien, wo 92 EUR monatlich ausreichen sollen, Spitzenreiter in dieser Gruppe sind die Slowenen, denen immerhin 521 EUR zur Verfügung stehen. Ob sich die in diesen Ländern gemachten guten Erfahrungen mit einem Mindestlohn auf Deutschland übertragen lassen, bleibt allerdings fraglich. Denn eingeführt wurden derartige Bestimmungen meist, um die Unterbezahlung von Teilzeitkräften und Saisonarbeitnehmern zu verhindern, während hierzulande vor allem der Erhalt von Arbeitsplätzen, also der Schutz vor zu niedriger Bezahlung arbeitender Konkurrenz aus dem Ausland, im Mittelpunkt steht.

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