(openPR) Die Gewerkschaft Verdi und der CDU-Sozialflügel werfen den Krankenkassen vor, den Haushaltshilfen keinen Mindestlohn zu zahlen und damit gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen. Wie bekannt wurde, zahlt der Branchenführer Techniker Krankenkasse (TK) seinen Versicherten 5,25 € je Stunde für Haushaltshilfen. Die Barmer GEK zahlt laut einer Sprecherin der Barmer 6,00 € und die Ortskrankenkassen hingegen 8,75 €. „Wenn wir einen Kunden beispielsweise der Berufsgenossenschaften haben, zahlt uns diese je Stunde sogar 23,00 € und noch eine Anfahrtpauschale“, sagt Thomas Koch, Geschäftsinhaber der Haushaltshilfe Kiel, die sich auf Haushalts- und Einkaufshilfen für private Haushalte spezialisiert hat. Und wundert sich über die Kritik an den Krankenkassen. Die Haushaltshilfe Kiel, die ihren Mitarbeitern 10,00 € netto auszahlt, kann nur dann entsprechende Dienstleistungen anbieten, wenn auch die Nebenkosten wie Haftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung und Steuern gezahlt werden können. „Und als Unternehmer müssen wir Gewinne einkalkulieren, so dass 23,00 € je Stunde die absolute Untergrenze sind, zu der ein Unternehmer solche Haushaltshilfe-Dienstleistungen überhaupt anbieten kann!“, so Koch weiter. Aber auch bei diesen Preisen kann man sich über Aufträge nicht beschweren, denn die Auftragslage reicht gut für 5 Mitarbeiterinnen. „Wir sind für immer mehr Menschen die einzige Möglichkeit, Haushaltshilfe und Einkaufshilfe geleistet zu bekommen!“ meint auch Susanne Saß-Pirwitz, die zum Team der Haushaltshilfe Kiel zählt.











