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Mindestlohn – ein (Alp)Traum für viele

28.02.201916:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mindestlohn – ein (Alp)Traum für viele

(openPR) Ab 01.01.2015 gibt es den Mindestlohn. Doch er gilt nicht für alle. Praktikanten, Auszubildende, Langzeitarbeitslose ohne Bildungsabschluss, Minderjährige unter 18 Jahren und Selbständige. Wer jetzt denkt, Selbständige verdienen sowieso mehr als genug, der irrt ziemlich oft. Denn 80,9 % der Selbständigen gehören zu den Kleinstunternehmern, 15,5 % zu den Kleinunternehmen und nur 2,9 % (mittelgroße Unternehmen) und 0,7 % zu den Großunternehmen. Gerade die Kleinst- und Kleinunternehmen haben nach Abzug ihrer Ausgaben recht häufig weniger in der Tasche als ihre Angestellten, sofern sie welche haben.



Tatsache ist, dass es immer schwieriger ist, überhaupt Mitarbeiter zu finden, die für Mindestlohn ihr Bestes geben. Sehr verständlich, denn mit Mindestlohn kann man aufgrund gestiegener Preise kaum sein Leben finanzieren. Miete, Strom, Lebensmittel und viele andere notwendige Dinge wurden und werden i.d.R. nicht preiswerter.

Auf der anderen Seite möchten sehr viele Endverbraucher bzw. Kunden ein tolles Produkt für einen minimalen Preis oder qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu „Discount“-Preisen. Das passt irgendwann nicht mehr zusammen. Gerade bei Dienstleistungen wird dies deutlich, wenn man mal genauer hinsieht. Nehmen wir mal eine Dienstleistungsstunde. Wie teuer darf bzw. müsste diese sein, damit auch nur ein „Mindestlohn“ gezahlt werden kann? Und der Selbständige, also der Kleinst- bzw. Kleinunternehmer auch noch einen Gewinn erwirtschaftet. Diese Art von Unternehmen stellen meist eher Beschäftigte auf Minijobbasis ein.

Beispiel: Für einen „Minijobber“, der 450 € verdient, zahlt der Arbeitgeber ca. 31 % an Sozialabgaben, also ca. 590 Euro. Dazu kommt, dass i.d.R. auch noch eine Unfallversicherung mit ca. 5 € pro Mitarbeiter zu Buche schlägt. In der Gesamtsumme sind dies knapp 600 € für eine 450 € Kraft. Pauschalisiert muss man einfach sagen, dass pro (Minijob)-Mitarbeiter, der z.B. 10 € verdient, der Arbeitgeber immerhin bereits 13,20 € bezahlt ohne irgendwelche Nebenkosten.

Hier der passende Link vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.hilfe-im-haushalt.de/fileadmin/user_upload/Docs/BMFSFJ-Hilfe-im-Haushalt-Kosten.pdf. Wie teuer darf und sollte eine Dienstleistungsstunde denn dann sein? In der Gastronomie rechnet man die Ausgaben pauschal x 3. Der Gast, der im Restaurant ein Gericht für 15 € bestellt und bezahlt, die Ausgaben für die Lebensmittel, Zeitaufwand, Koch etc. dürfen dann (theoretisch) max. 5 € betragen. Und wie ist es bei einer Haushaltshilfe? Eine Haushaltshilfe, die bei einer Firma legal beschäftigt, fest angestellt und versichert ist? Wie ist es möglich, dass ein Unternehmen die Dienstleistungsstunde für den Endverbraucher weit unter 25 € anbietet? Die Firma bzw. der Selbständige muss ja auch selbst Gewinn erwirtschaften.

Denn der Mitarbeiter samt Sozialabgaben, Arbeitsmaterial, Büro, Mitarbeiterschulungen und sein eigenes „Gehalt“ muss ja davon auch noch bezahlt werden. Nur, wenn die Dienstleistungsstunde letztendlich alle Kosten abdeckt und noch ein wenig mehr, ist eine Stabilität vorhanden. Denn über kurz oder lang kann das Konzept sonst nicht funktionieren oder irgendetwas ist „faul“ daran bei Billigangeboten. Fehlende Einarbeitung, kein faires Gehalt oder ggf. Scheinselbständigkeit, gar kein Gewerbeschein oder keine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden beim Kunden sind nur einige der möglichen Auswirkungen. Natürlich wollen wir alle Geld sparen. Doch manchmal ist der Blick hinter die Kulissen gar nicht verkehrt. Denn ähnlich verhält es sich mit den sogenannten „fair trade“-Produkten. Wer diese kauft, hat verstanden, dass er damit auch faire Arbeitsbedingungen und faire Löhne unterstützt. Auch, wenn diese ein wenig teurer sind.

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